Frage an Nicolette Kressl von Gerhard G. bezüglich Wirtschaft
Betr.: Handwerkskammerbeitrag
Tatsache:
Als Ein-Mann-Handwerksbetrieb zahle ich vergleichsweise einen überproportional hohen Zwangsbeitrag an die HWK, während Großbetriebe einen lächerlich kleinen Beitrag zahlen, weil der Beitrag kammerseitig auf einen Höchstbeitrag gedeckelt ist.
Finden Sie das gerecht??
Mit Grüßen
Gerhard Gärtner
Sehr geehrter Herr Gärtner,
mit der Ihrer Ansicht nach ungerecht gestaffelten Beitragserhebung sprechen Sie ein Thema an, das auch immer wieder Teil der grundsätzlichen Diskussion über die „Zwangsmitgliedschaft“ in den Kammern ist.
Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Sie fördern die gewerbliche Wirtschaft, wägen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe ab und berücksichtigen diese ausgleichend. Dabei stellen die Beiträge kein Entgelt für individuell in Anspruch genommene Dienstleistungen dar. Sie sind eine Gegenleistung, damit die Kammern die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen können.
Ich will auch deutlich machen, dass für uns, die wir politisch tätig sind, die Kammern nicht unwichtige Ansprechpartner waren und sind - beispielsweise als es um den Ausbildungspakt ging.
Die durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten werden, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, von den Inhabern eines Betriebs nach einem von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzten Beitragsmaßstab getragen. (§113 HWO Handwerksordnung). Die Beiträge können nach der Leistungskraft der beitragspflichtigen Kammerzugehörigen gestaffelt werden.
Wie hoch diese Beitragssätze sind und wie deren Staffelung nach den Gewerbeerträgen erfolgt,wird in der Vollversammlung der jeweiligeHandwerkskammer jeweils am Ende eines Jahres für das folgende Jahr beschlossen. Auf die Entscheidungen der Vollversammlungen nehmenwir keinen politischen Einfluss.Die Handwerkskammer Karlsruhe erhebt sieben Grundbeiträge - für 2011 ab 15.000 € gestaffelt in 5.000€-Schritten, mit einen Höchstbetrag (283 €) ab 40.001 € Gewerbeertrag. Im Bezirk Stuttgart gab es 2011 nur sechs Grundbeitragsstufen mit einem Höchstbeitrag (290 €) ab 58.001 €, Freiburg erhob in der siebten Stufe 275 € ab einem Ertrag von 59.309 €.
*Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens die Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft festgestellt: Die Vertretung der Wirtschaft/des Handwerks gegenüber dem Staat und die den Kammern übertragenen Aufgaben seien legitime öffentliche Zwecke. Zur sachgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben sei die Zwangsmitgliedschaft sinnvoll, ja notwendig. Die sich daraus ergebende Freiheitsbeschränkung der Mitglieder sei gegenüber dieser im öffentlichen Interesseliegenden sachlichen Notwendigkeit des Organisationszwanges unbedeutend und bestünde ohnehin fast nur in der Zahlung der Beiträge, die auch nicht unangemessen hoch seien.*
Mit freundlichem Gruß
Nicolette Kressl, MdB