weitere Frage zu Ungerechtigkeiten in der freiwilligen GKV: gesetzliche Alters-Rente gilt als zusätzliches Einkommen und wird wird doppelt verbeitragt
Liebe Frau Gohlke, auch ich wundere mich über so Manches in der freiwilligen GVK. Meine Situation: Ich bin freiw. gesetzl versichert, weil ich (keine üppige) Witwenrente vom ärztlichen Versorgungswerk meines Mannes erhalte. Ich erfuhr nun, dass meine Altersrente nun auch noch on top voll als Einkommen gilt und nicht, wie erhofft, mit 7,3 % verbeitragt wird. Ich pflege seit Jahren meine betagten Eltern. Diese Pflegezeiten werden nicht in die 9/10 Regel mit einberechnet, nach der man in die KVdR wechseln könnte, wenn man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mind. 90 Prozent Mitglied einer GKV war. Ich habe keine Möglichkeit, zusätzlich einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis nachzugehen und übe deswegen auf geringfügiger Basis einen Online-Job als Honorardozentin aus. Zur Not kann ich das f.d. Pflege kurz unterbrechen.
Ich kann wg. d. Pflege nicht i.d. KVdR wechseln und meine Altersente gilt nun on top als Einkommen! Bitte setzen Sie sich auch diesbezügl. ein! MfG RM