Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Thomas P. •

Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

Die Firmendirektversicherung (FID) ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 2004 wurden die Gesetze so geändert, das es seitdem zu einer Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei FID kommt.

Ohne Zuschuss des Arbeitgebers gehen Experten davon aus, dass sich eine FID nur bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% lohnt. Dies liegt wesentlich daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen.

Ich ärgere mich z.Z. darüber, dass mein neuer Arbeitgeber meine 2005 abgeschlossen FID nicht weiterführen möchte. Ein Neuabschluss mit oder ohne Übertragung des Kapitals ist jedoch sehr unattraktiv. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber hier nachbessern und die Weiterführung der FID auf Wunsch des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber zwingend machen.

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Mit Ihrer Mail sprechen Sie ein Thema an, das wir als LINKE im Bundestag schon seit Jahren intensiv bearbeiten: die ungerechte und ungerechtfertigte Doppelverbeitragung zur Krankenversicherung bei Direktversicherung (rechtlich betrachtet ist das eine bestimmte Form der betrieblichen Altersversorgung, aber das nur am Rande)

Die Bundesregierung hatte sich nach den drei Anträgen der Fraktion DIE LINKE in den Jahren 2015, 2017 und 2018, die mehrmals blockiert, verschoben und im Gesundheitsausschuss nicht aufgesetzt werden sollten, sowie nach drei öffentlichen Sachverständigenanhörungen und unzähligen Plenar- und Ausschussdebatten im Bundestag schlussendlich zu einer bescheidenen,  aber zumindest für kleine und mittlere Betriebsrenten spürbaren, Entlastung von Krankenkassenbeiträgen durchgerungen. Dabei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die aktuelle Regelung zur teilweisen Lösung des Problems der Doppelverbeitragung auch durch die enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen zustande gekommen ist. Betroffene waren bei öffentlichen Sitzungen live dabei und haben sich immer wieder an Abgeordnete und die zuständigen Ausschüsse gewandt. Millionen Betriebsrentner:innen und Direktversicherte werden Jahr für Jahr um mehr als drei Milliarden Euro entlastet. Geld, das viele Ältere dringend brauchen. Das ist unser gemeinsamer Erfolg.             

DIE LINKE gilt deshalb bei Millionen Versicherten und Rentner:innen als verlässliche und hartnäckige Mahnerin für mehr soziale Gerechtigkeit und für die Umverteilung von Oben nach Unten und wir haben gezeigt, dass sich ein jahrelanger Protest mit unzähligen Protestschreiben von Betroffenen und Veranstaltungen auszahlen kann, wenn er denn im Parlament ankommt und von der linken Opposition aufgegriffen und unterstützt wird.

Aber auch für die kommende Legislaturperiode bleibt noch genug zu tun - denn wie Sie ja klar und deutlich sagen: Das Problem ist noch lange nicht gelöst. Und seien Sie versichert, dass wir als LINKE auch da im Bundestag unermüdlich auf eine Lösung dringen werden.

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