Unterstützten Sie den überparteilichen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD?
Nicht zuletzt in Thüringen hat die AfD erneut gezeigt, was Sie von unserer Demokratie hält. Slogans wie "millionenfach Abschieben" zeigen ihren Rassismus. Braucht es aus Ihrer Sicht ein Verbotsverfahren?
Ich habe mich entschieden, den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu unterstützen. Diese Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe darüber sehr intensiv und lange nachgedacht. Sicher gibt es auch gute Gründe dagegen. Doch für mich überwiegen die Gründe dafür und ich sehe darin eine Chance. Ich möchte ich später nicht sagen müssen, hätte ich mal. Jetzt ist die Zeit, etwas dagegen zu tun.
In der aufgeheizten Debatte müssen wir genau hinschauen, um was es eigentlich geht: Bei der Unterstützung des Antrags geht es nicht darum, ob die Abgeordneten die AfD verbieten wollen - das liegt nicht in ihrem Ermessen. Es geht nicht einmal darum, ob die Abgeordneten zweifelsfrei davon überzeugt sind, dass die AfD verfassungswidrig ist. Worum es geht, ist, ob hinreichende Gründe dafür vorliegen, beim Bundesverfassungsgericht eine Prüfung zu beantragen. Die Programmatik und Praxis der AfD lassen keinen Zweifel daran, dass diese Gründe gegeben sind. Ihr ethnischer Volksbegriff, aus dem sie ihr gesamtes Programm und ihre Ziele in Gänze ableitet, steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Jede politische Macht, die sie bislang errungen hat, setzt sie zur Erreichung dieser Ziele ein und nutzt sie dazu, auf die Entrechtung und Entwürdigung von Menschen hinzuwirken, politische Gegner:innen zu bekämpfen und parlamentarische Demokratie und Rechtsstaat verächtlich zu machen.
Ein Verbotsverfahren zu beantragen, bedeutet nicht, sich der politischen Auseinandersetzung zu entziehen. Niemand, erst recht nicht diejenigen, die entschieden für ein Verbotsverfahren eintreten, behauptet ernsthaft, ein solches Verfahren würde andere Mittel ersetzen oder überflüssig machen. Die politische Auseinandersetzung schließt wiederum keineswegs die juristische Auseinandersetzung aus. Niemand erwartet zudem von einem Verbotsverfahren die Lösung des gesellschaftlichen Problems des Rechtsextremismus. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus als gesellschaftliche Herausforderung und ein Verbotsverfahren gegen die AfD schließen sich ja nicht aus.