Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Petra S. •

Ungleichbehandlung der freiwillig Versicherten Rentner. Werden Sie etwas dagegen tun?

,wenn ein freiwillig Versicherter in Rente geht und dabei etwas angespart hat ,will die GKV davon Ihren Anteil! Richtig wohlhabende Menschen, müssen das nicht bezahlen! Z.B.eine Freundin, die seit Jahrzehnten in der Künstler Sozialkasse keine 200.- Euro Monatsbeitrag bezahlt, hat Immobilien im Wert von über 4 Millionen Euro geerbt. Sie muss davon keinen Beitrag an die GKV bezahlen! Bereits 2002 hat ein Urteil des Ersten Senats aus Karlsruhe auf der Grundlage entsprechender Vorlagen des Bundes sozialgesetzbuches (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 1 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 - GKV-Gesundheitsreform 2000 - vom 17.12.1999) einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG bei der Beitragszahlung von freiw. versicherten Rentner festgestellt. Diese zahlen erheblich höhere Beiträge, da bei ihnen alles herangezogen wird als Bemessungsgrundlage.Das ist schreiend ungerecht!

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage! Die freiwillige Krankenversicherung soll eigentlich Ungerechtigkeiten beseitigen, die dadurch entstehen, dass die meisten Menschen in der GKV pflichtversichert sind, einige allerdings entscheiden können, sich stattdessen privat zu versichern. Das gilt sowohl für den Mindestbeitrag in der freiwilligen Versicherung als auch für die von Ihnen angesprochene Verbeitragung des gesamten Einkommens.

 Insbesondere soll durch diese Regelungen vermieden werden, dass sehr viele Menschen mit geringem Einkommen die gesetzliche Krankenversicherung wählen und dadurch im Durchschnitt mehr Kosten verursachen als sie Beiträge zahlen, während diejenigen mit hohem Einkommen in die PKV wechseln. Das ist die Begründung für die Existenz der freiwilligen Krankenversicherung. Sie reißt aber - und da gebe ich Ihnen völlig recht - an vielen Stellen auch Gerechtigkeitslücken auf, die es ohne sie nicht gäbe. Sie ist also unterm Strich ein sehr grobes und dennoch komplexes Instrument. Es ist unmöglich, diese Regelungen so zu verbessern, dass Sie und ich mit dem Ergebnis aus Gerechtigkeitsaspekten zufrieden wären. Es ist im gegenwärtigen System aber auch schwierig, die freiwillige Versicherung ganz abzuschaffen, da sie tatsächlich auch die Funktion hat, die GKV und ihre Versicherten in einem ungerechten Wettbewerb zu schützen.

Die Linke schlägt vor, den Grund für diese Ungleichbehandlungen zu beseitigen: Die PKV. Gleichzeitig schlagen wir vor, bei allen Versicherten das gesamte Einkommen zu berücksichtigen, da es uns auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ankommt und nicht, wo das Einkommen herkommt. Es gilt für uns der Grundsatz: Wer viel Einkommen hat, zahlt viel, wer wenig Einkommen hat, zahlt wenig, wer kein Einkommen hat, zahlt nichts. Würde man dies umsetzen und dabei auch noch die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen, dann könnte der Beitragssatz um rund ein Viertel gesenkt werden. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass knapp 90 Prozent der Versicherten entlastet würden. Nur die oberen 10 Prozent müssten mehr zahlen. Die Grenze läge bei etwa 6500 Euro Monatsbrutto.

Dieses Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung wird Die Linke weiterhin vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

 Nicole Gohlke

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