Nicole Gohlke
Nicole Gohlke
DIE LINKE
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Frage von Alexander S. •

Frage an Nicole Gohlke von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gohlke,

was halten Sie vom neuen Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio der am 01.01.2013 wirksam wurde ? Sind Sie nicht auch der Meinung das jeder Bürger frei entscheiden sollte für welche Informationen er bazhlen möchte oder nicht und nicht dazu gezwungen werden sollte?

Mit freundlichen Grüssen

Schumann Alexander

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schumann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Bundesländer eine Umstellung der vormaligen gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag beschlossen. Diese Umstellung ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Damit verbunden war die Umwandlung der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio.

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat bereits seit Bekanntwerden der Umstellungspläne 2010 auf die sozialen Härten und Schieflagen des neuen Rundfunkbeitrages aufmerksam gemacht und sich von Anfang an gegen das Modell ausgesprochen. An dieser Position hat sich nichts geändert. Der Beitragsservice ist zu großen Teilen intransparent. Einige Datenschutzbeauftragte der Länder halten die Datenerhebung für unverhältnismäßig und den Rundfunkbeitrag aus datenschutzrechtlichen Gründen für verfassungswidrig. Es ist nur unzureichend klar, was mit den vom Beitragsservice erhobenen Daten geschieht und ob sie nicht auch unzulässig an Dritte weitergegeben werden können. Auch wenn die berüchtigten Haustürkontrollen der GEZ wegfallen sollen, so sind alle Bürgerinnen und Bürger per Gesetz verpflichtet, Stammdaten über ihre Haushaltssituation dem Beitragsservice zu melden. Im Falle der Nichtmeldung wird der Vermieter zur Auskunftspflicht herangezogen.

Gesetz ist nunmehr, dass jede Bürgerin und jeder Bürger gezwungen wird, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen. Dies widerspricht nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und ist unter bestimmten Umständen gleichzusetzen mit einer verkappten Steuer, nur mit dem Unterschied, dass diejenigen Zahlerinnen und Zahler, die ohne Radio und Fernsehen leben, für ihren Beitrag keine Gegenleistung erhalten.

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag wird weiterhin in enger Absprache und Kooperation mit unseren Ländervertretern darauf drängen, dass es schnellstmöglich zu einer Aufhebung der jetzigen Gesetzesregelung und zu einer Neuverhandlung über die Art und Weise der Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kommt. Damit einhergehen muss eine grundsätzliche gesamtgesellschaftliche Debatte über den Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit besten Grüßen

Nicole Gohlke

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