Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Marc E. •

Frage an Nicole Gohlke von Marc E. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Gohlke.

ich habe heute hoch interessiert den Beitrag über die Veranstaltung zum Naziterror, welcher in München stattfand, auf Youtube angesehen. In diesem kritisieren sie auch das OLG für sein fehlendes politisches Feingefühl und erwähnen einen Brief von 55 Abgeordneten an das OLg München.

Ich möchte in diesem Zusammenhang wissen wie sie diesen Brief mit der Gewaltenteilung in Einklang bringen und der Unabhängigkeit der Justiz. Gerade diese Unabhängigkeit soll doch vor politischen Einfluss auf die Judikative schützen. Gerichte sollen neutral entscheiden und nicht politisch. Schon die Geschichte hat uns gezeigt, dass ein politischer Einfluss auf die Gerichte zum Verlust es Rechtsstaates führt.

Ich finde es richtig, den Zusammenhang zwischen Naziterror und Verfassungsschutz und die Verflechtung von Staat und Nazi-Organisationen gerade durch den Verfassungsschutz aufzuzeigen. Auf die öffentlichkeit aufzurufen die bestehenden Möglichkeiten an der Verhandlungen teilzunehmen war richtig. Und ich hoffe die Öffentlichketi nutzt die Möglichkeiten der Teilnahme an der Verhandlung. Die Veranstaltung war daher in allen anderen Facetten hochgradig gelungen und nur zu begrüßen. Aber politischen Druck auf ein unabhängiges Gericht auszuüben finde ich falsch. Wohin uns politische Entscheidungen von Gerichten führen, hat ja auch die Entscheidung des BVerfG zum Euro-Rettungsschirm gezeigt, welches dieses grob verfassungswidrige Gesetz nur aufgrund politischer Erwägungen großteils Verfassungsmäßigkeit attestierte.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Eichhardt,

vielen Dank für ihre Anmerkungen und die positive Rückmeldung zu unserer Veranstaltung.
Die Unabhängigkeit der Justiz und der von Ihnen benannte Appell der 55 Abgeordneten an das OLG München steht im völligen Einklang mit der Gewaltenteilung. In diesem fraktionsübergreifenden Brief wird kein politischer Druck aufgebaut, um auf die Urteilssprechung des OLG im Verfahren einzugreifen, sondern es wird darauf hingewiesen, dass die zweifelhafte Praxis des Akkreditierungsverfahrens der Wahrung der öffentlichen Interessen, zu denen auch das Gericht verpflichtet ist, zuwiderläuft.
Diese Einschätzung wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, mit dem Beschluss, dass das OLG München "nach einem von ihm, im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben" hat.
Ich bekräftige deshalb noch einmal nachdrücklich die letzten Zeilen unseres Briefes: es muss in Deutschland möglich sein, ein Gerichtsverfahren so
durchzuführen, dass sowohl Sicherheitsinteressen und Justizgrundsätzen als auch den Interessen einer demokratischen, internationalen Öffentlichkeit entsprochen werden kann.

Der Appell der 55 Abgeordneten kann hier eingesehen werden:
http://nicole-gohlke.de/images/2013_04_11_-_55_Bundestagsabgeordnete_appellieren_an_das_OLG_M%C3%BCnchen.pdf

Die Entscheidung der Bundesverfassungsgerichtes zur Platzvergabe befindet sich hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130412_1bvr099013.html

mit solidarischen Grüßen
Nicole Gohlke

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