
(...) die Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Polizei- und Presseberichten ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, zumal regelmäßig auch die deutsche Staatsangehörigkeit angegeben wird. Problematisch wird dies erst dann, wenn der Tatverdächtige konkret identifizierbar wäre oder aufgrund der Berichterstattung der Eindruck erweckt würde/zu erwecken versucht würde, dass eine bestimmte Herkunft gleichzeitig auf Straftaten schließen lasse. (...)