Wird die »Massenzustromrichtlinie« geändert oder verlängert? Bekommen ukrainische Flüchtlinge eine Perspektive?
In der EU wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Der Krieg in der Ukraine dauert aber schon seit 2014, die Aufnahme findet seit März 2022 statt. Da der Ukraine die Unterstützung mit modernen Waffen in ausreichender Zahl nach wie vor verweigert wird, wird der Krieg länger dauern – die NATO plant jetzt die Unterstützung für die nächsten fünf Jahre.
Wird die Massenzustromrichtlinie verändert und angepasst? Wann bekommen die hier lebenden Flüchtlinge eine Sicherheit über ihren Aufenthalt? Sollten sie nicht eine Perspektive erhalten, die die Möglichkeit zur Einbürgerung mit vorsieht?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis, die jetzt bis März 2025 reicht und nach augenblicklichem Stand nicht verlängert werden kann, ist eine Integration kaum möglich.
Sehr geehrter Herr P.,
Auf europäischer Ebene wurde am 4. März 2022 die "Massenzustrom-Richtlinie" aktiviert. Das bedeutet: Ukrainische Geflüchtete müssen in Deutschland und allen anderen EU-Ländern kein normales – üblicherweise langwieriges und bürokratisches – Asylverfahren durchlaufen.
Der Europäische Rat beschloss am 28. September die Verlängerung der sog. Massenzustromrichtlinie. Dadurch gibt es auch weiterhin eine Rechtsgrundlage dafür, geflüchteten Menschen aus der Ukraine in der EU vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden. Die Kostenersparnis beträgt für die Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro.
Meine Solidarität gilt der Ukraine und dem ukrainischen Volk. Dazu gehört, dass wir uns um diejenigen kümmern, die als Kriegsflüchtlinge zu uns kommen. Für mich als Christdemokrat gilt: Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung flüchtet, verdient unseren Schutz. Besonders schutzbedürftig sind derzeit Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.
Mit freundlichen Grüßen,
Niclas Herbst