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Niclas Herbst
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Frage von Paula V. •

Was geschieht für diese Menschen, wenn die Richtlinie abgelaufen sind?

In der EU wurden sehr viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach der »Massenzustrom-Richtlinie« aufgenommen. Diese sieht aber eine Aufnahme nur für höchstens drei Jahre vor, also bis Anfang März 2025. Was geschieht für diese Menschen, wenn die Richtlinie abgelaufen sind? Was sind ihre Optionen für ein Verbleib in Deutschland?

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Sehr geehrte Frau V.,

im Auftrag von Herrn Herbst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.

Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuerst  bis zum 4. März 2025 verlängert. Am 26. Juni 2024 hat dann der Rat einen Beschluss (basierend auf einem Vorschlag der Kommission vom 11. Juni 2024) gefasst, den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2026 zu verlängern.

Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Zahlenmäßig nimmt Deutschland die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher. Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine sind aus Sicht der EU-Kommission die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben.

Meine EVP-Fraktion steht für eine ausgewogene Flüchtlingspolitik, die die humanitäre Hilfe für Schutzbedürftige umfasst.

Mit freundlichen Grüßen,

Niclas Herbst

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