Antwort von Natascha Baumann
FDP
• 04.08.2013

(...) Da Sie hier jedoch von einer Aufwandspauschale sprechen, gehe ich davon aus, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die demzufolge auch nicht vergütet wird. Die Aufwandspauschale ist dann ein Ausgleich für die Anreise, Essen und Trinken (wobei ich sogar glaube, dass die Betreuungspersonen dies vor Ort gestellt bekommen, genauso wie eine evtl. notwendige Übernachtung) und der von Ihnen angegebene Satz entspricht auch ungefähr der steuerlichen Pauschale bei Reisekosten. (...)

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