Frage an Natascha Baumann von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Baumann,
der Landkreis Wetteraukreis betreibt Jugendfreizeiten, für deren
Betreuung der Kreis ein jugendliches Personal vorgeieht, das zumindest pädagogische Grundqualifikationen mitbringen soll. In diesem Zusammenhang suchte der Wetteraukreis z.B. kurzfristig angelegt per Aushang an der Universität Frankfurt Mitte Juni 2012 Betreuer/innen für seine Jugendfreizeiten, von denen eine schon MItte Juli 2012 starten sollte (!).
Mich empört die sehr geringe Entlohnung, die für diese
verantwortungsvolle, zeittaufwändige (10 Tage Einsatz +
Vorbereitungswochenende)und sicher auch schweißtreibende Tätigkeit vom
Kreis in 2012 vorgesehen war, denn der Tagessatz der Aufwandsentschädigung
beträgt laut Auskunft des Büro des 1. Kreisbeigeordneten Herrn
B. (datierend vom 12. November 2012) 25,56 Euro.
Fragwe 1:
25,56 Euro...
... was halten Sie von diesem Betrag (der meines Wissens in ähnlicher Höhe seitens des Kreises auch in diesem Jahr vorgesehen ist)
als Entlohnung für einen Arbeitstag, der vielleicht eine Menge Spaß mitbringt, aber auch eine hohe Verantwortung und einen hohen Einsatz erfordert, wobei die beiden letzteren Größen bestimmt nicht nach 8 Stunden erfolgtem Einsatz pro Tag enden?
Frage 2:
Da derartige "Arbeitsangebote" vorwiegend an studierende Menschen
gerichtet werden, die in aller Regel noch über kein eigenständig
verdientes ausreichendes Einkommen verfügen, dennoch nicht unerhebliche Lebenshaltungskosten bestreiten müssen, sollte dieser Zielgruppe nicht ein Angebot mit einem deutlich erhöhrten Tagessatz gemacht werden?
Frage 3:
Sollte Sie Frage 2 bejahen, welche Höhe für einen solchen Tagessatz würden Sie für angemessen halten?
Fragwe 4:
Würden Sie sich dann für eine Erhöhung einsetzten?
Frage 5:
Sollte Sie Frage 2 verneinen, wie würden Sie Ihre Meinung begründen?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
da mir die genauen Hintergründe und Zusammenhänge in diesem konkreten
Beispiel fehlen, muss ich mir dazu erst genauere Informationen einholen,
bevor ich Ihnen eine fundierte Antwort dazu geben kann.
Ich weiß z.B. nicht, welche Aufgaben hierfür genau übernommen werden
müssen, wie die Einsatzzeiten aussehen und was für Vergünstigungen oder
Zusatzleistungen (Essen & Trinken, Übernachtung, Fahrtgeld u.ä.) die
Betroffenen evtl. zusätzlich erhalten.
Ich bitte deshalb noch um etwas Geduld, aber ich kümmere mich sofort darum
und werde Ihre Frage so bald wie möglich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha Baumann
Sehr geerter Herr Schüller,
leider konnte ich bisher keine weiteren Informationen zu diesem Thema in Erfahrung bringen.
Da Sie hier jedoch von einer Aufwandspauschale sprechen, gehe ich davon aus, dass es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die demzufolge auch nicht vergütet wird. Die Aufwandspauschale ist dann ein Ausgleich für die Anreise, Essen und Trinken (wobei ich sogar glaube, dass die Betreuungspersonen dies vor Ort gestellt bekommen, genauso wie eine evtl. notwendige Übernachtung) und der von Ihnen angegebene Satz entspricht auch ungefähr der steuerlichen Pauschale bei Reisekosten. So gesehen liegt das nahe.
Grund hierfür könnte sein, dass man solche Angebot vor allem für Kinder aus sozial schwachen Familien zugute kommen lassen möchte und deshalb auf ehrenamtliche Helfer angewiesen ist, um das Ganze überhaupt finanzieren zu können.
Doch dies sind alles Spekulationen meinerseits und deshalb kann ich Ihnen die Frage nicht wirklich stichfest beantwortet.
Tut mir sehr leid.
Gruß
Natascha Baumann