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Natalie Pawlik
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. ..."

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf die Ablösung der Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche.

Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen. Aus diesem Grund haben wir als Ampelkoalition diesen Auftrag erstmals im Koalitionsvertrag festgehalten.

Kirchen und Religionsgemeinden bilden einen wichtigen Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine gemeinsame und faire Lösung für die Ablösung der Staatsleistungen mit den Bundesländern und Kirchen erarbeiten. Zwischen Bundesinnenministerium, den Ländern und Kirchen gibt es bereits Gespräche, wie ein Modell der Ablösung aussehen könnte.

Ich schätze die Arbeit der Kirchen und Religionsgemeinden und hoffe, dass wir mit Bund, Ländern und den christlichen Kirchen zu einer Einigung kommen werden, damit wir die Rahmenbedingungen für die Ablösung der Staatsleistungen endlich gesetzlich verankern können.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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