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Natalie Pawlik
SPD
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Frage von Christoph M. •

Werden Sie sich für das Recht der Verbraucher*innen einsetzen und darauf dringen, die Kennzeichnung und Risikoprüfung neuer Gentechnik beizubehalten und Haftungsregeln für Kontaminationen erwirken?

Die geplante Deregulierung der neuen Gentechniken betrifft mich als Gärtner, Pflanzenzüchter und Verbraucher direkt. Die derzeitige Kennzeichnungspflicht stellt sicher, dass ich wählen kann, ob ich gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufe oder nicht. Dies abzuschaffen gefährdet meine Wahlfreiheit.

Neue Gentechnik birgt Risiken für unsere Umwelt und Lebensmittelerzeugung. Weil wir mit ihnen praktisch keine Erfahrung haben, müssen sie von Fall zu Fall geprüft werden. Die bereits auf dem Markt befindlichen Gentechnik-Pflanzen haben nicht gehalten, was sie versprochen haben - im Gegenteil, sie haben überhaupt keine Antworten auf die Probleme der Ernährung, der Landwirtschaft und der Umwelt gegeben.

Wir wollen wissen, wie unser Essen hergestellt wird und wir wollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, gentechnikfreie Lebensmittel, ökologisch und konventionell zu erzeugen und zu kaufen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Deregulierung der neuen Gentechniken ist ein Vorschlag, der im EU-Parlament und EU-Rat heftig diskutiert wurde und wird. Ein Teil der Überlegungen ist, dass in Zukunft nur noch das Saatgut bestimmter gentechnisch veränderter Pflanzen gekennzeichnet werden muss. Die daraus entstandenen Produkte müssten nicht mehr gekennzeichnet werden und könnten so von Verbraucherinnen oder Verbrauchern nicht mehr erkannt werden. 

Transparenz und Verbraucherschutz sind ein hohes Gut, für das ich mich einsetze. Das Vorsorgeprinzip und die damit einhergehende umfassende Risikoprüfung im Einzelfall vor jeder potentiellen Zulassung haben für uns als SPD Priorität! Verbraucherinnen und Verbraucher, die wie Sie keine genveränderten Pflanzen auf ihren Tellern haben wollen, brauchen Wahlfreiheit, und müssen selbst entscheiden können, ob sie genmanipulierte Pflanzen kaufen möchten oder nicht. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Verbraucherschutz auf nationaler und europäischer Ebene gestärkt wird. Auch meine sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen im EU-Parlament setzen sich dafür ein.

Bei den Haftungsregeln für Kontamination bleiben wir bei unserer Position des Verursacherprinzips. Wenn also gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte durch gentechnische Verunreinigungen wirtschaftliche Schäden erleiden, dann hat der GVO(=gentechnisch veränderte Organismen)-Anbauer für den Ausgleich zu sorgen.

Für uns ist wichtig, dass vor jeder möglichen Zulassung eine gründliche Risikoprüfung im Einzelfall durchgeführt werden muss. 

Sollte eine Zulassung tatsächlich erfolgen, dann sind die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung von Produkten, die mit genveränderten Pflanzen hergestellt wurden, unverzichtbar. 

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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