Unterstützen Sie als SPD eine Familienrechtsreform?
Sehr geehrte Frau Pawlik,
im Positionspapier der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2017 (hier der Link: https://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen) erkennt die SPD die Notwendigkeit die eu-Resolution 2079 in nationales Recht umzusetzen, um auch die dort erwähnte Diskriminierung von Vätern abzubauen.
Leider wurde dies bis heute, auch unter SPD-geführten Regierungen, nicht in deutsches Recht umgesetzt.
Nach der Trennung/Scheidung musste ich in mehreren Gerichtsverfahren eine Aufteilung von 55% bei der Mutter und 45% bei mir erstreiten (Wechselmodell wurde abgelehnt). Leider wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, die auf meinen Fall so nicht anwendbar ist. Durch berufliche Rückschritte, ich wurde quasi von meinem Arbeitgeber gezwungen eine schlechtere Stelle zu besetzen, zahle ich 3x für den gemeinsamen Sohn, Unterhalt, Lohnverlust und wenn er bei mir ist. Wann und wie unterstützen Sie als SPD die Umsetzung der Resolution?

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für die Schilderung Ihrer Situation. Es tut mir leid, dass Sie auf so viele Herausforderungen stoßen.
Für uns als SPD steht das Kindeswohl bei Fragen des Familienrechts im Mittelpunkt. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, wobei die Lebensumstände des Kindes und der Familie berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Wohlergehen des Kindes im weiteren Verlauf des Verfahrens stets im Vordergrund steht. Jedes Verfahren vor Gericht ist ein Einzelfall und wird als solcher behandelt. Ein pauschal angewendetes Wechselmodell würde dem Kindswohl aus diesem Grund nicht gerecht werden. Deshalb setzen wir uns nicht für das Wechselmodell als gesetzlich vorgeschriebenen Regelfall ein. In Einzelfällen, wenn es im besten Interesse des Kindes liegt, kann das Wechselmodell als Umgangsform angewendet werden.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass das Familienrecht dringend modernisiert werden muss. Denn seit der letzten Gesetzesänderung 2007 haben sich die Lebensrealitäten erheblich verändert. Heute sind oft beide Elternteile berufstätig und möchten sich aktiv an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Das bestehende Kindesunterhaltsrecht berücksichtigt diese Entwicklung bislang nicht ausreichend.
Deshalb haben wir in dieser Wahlperiode bereits erste Schritte zur Reform des Unterhaltsrechts unternommen. Leider konnten diese nicht mehr in Form einer Gesetzesänderung abgeschlossen werden, da zuvor die Ampel-Koalition auseinandergebrochen ist. Unsere Reformvorschläge sehen vor, dass der Unterhalt in Fällen, in denen beide Elternteile wesentliche Betreuungsleistungen erbringen – auch wenn die Betreuung nicht exakt hälftig geteilt wird – fairer verteilt wird. Es soll klar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Betreuungsleistung des mitbetreuenden Elternteils die Unterhaltslast mindern kann. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass es kein 'Väter-Gesetz' oder 'Mütter-Gesetz' werden soll, sondern ein echtes Familiengesetz, bei dem das Kindeswohl stets an oberster Stelle steht. Auch in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl am 23.02.2025 haben wir festgehalten, dass wir das Familienrecht reformieren und die Rechte von Kindern dabei stärker in den Mittelpunkt stellen wollen.
Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine Lösung finden, die dem Wohl der Kinder dient und für alle Beteiligten fair ist.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Pawlik