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Natalie Pawlik
SPD
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stehen Sie zu dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.01. 2024 wonach die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 jährlich um 600 Millionen Euro gekürzt werden?

Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Entwurf für den Haushalt 2024 beschlossen. Danach plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss (Buzu) an die Rentenversicherung (RV) ab 2024 bis 2027 um 600 Mill. Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 %, würde danach aber schneller steigen. Der Buzu dient der Abgeltung sog. „nicht beitragsgedeckter Leistungen“. Diese Leistungen erbringt die RV für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.
Bereits in 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die RV in Höhe von 500 Mill. Euro für die Jahre 2022 bis 2025 inkl. der verabredeten Dynamisierung nachträglich abgeschafft.
Ich gebe zu bedenken, dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche RV und den Sozialstaat als Ganzes (die Umfragewerte sprechen da für sich...) steht und fällt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur vorgesehenen Senkung des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Notwendigkeit der Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 und im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ergeben sich aus der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, sowie aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem November zum Klima- und Transformationsfonds.

Ich befürworte die Entscheidungen, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2024 getroffen wurden. Da es keine Mehrheit dafür gab, die Schuldenbremse im Jahr 2024 erneut auszusetzen, mussten alle Ministerien bei den Haushaltsaufstellungen sparen. Im parlamentarischen Verfahren konnten die Haushälterinnen und Haushälter der Ampel-Fraktionen anschließend an wichtigen Stellen nachbessern. 

Der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem Haushalt 2024 für vier Jahre lang um jeweils 600 Millionen Euro gesenkt. Dies wird keine Auswirkungen auf die Rentenzahlungen haben. Auch auf die Stabilität des Beitragssatzes wird die Senkung des Bundeszuschusses erwartungsgemäß keinen Einfluss haben. Dank der positiven Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist ihre finanzielle Stabilität sichergestellt.

Ich bin der Überzeugung, dass wir langfristig das Grundgesetz ändern, und die Schuldenbremse reformieren sollten. Ohne Reform der Schuldenbremse wird es nicht möglich sein, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um die besten Ausgangsbedingungen für nachfolgende Generationen zu schaffen. Daher werben wir als SPD-Fraktion bei den anderen demokratischen Fraktionen des Bundestags für eine gemeinsame Reform der Schuldenbremse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Natalie Pawlik

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