Halten Sie die Visarestriktionen für Familieangehörige von Spätaussiedlern aus Russland für richtig?
Sehr geehrte Frau Pawlik,
Nach Ausbruch des Krieges haben die EU-Kommission und die Bundesregierung alle diese Erleichterungen wie Mehrjahresvisa für Familienangehörige von Russen, die hier in Deutschland leben, ausgesetzt. das betrifft hundertazusende Familien, u.a. jene von Spätaussiedlern. Die Vorschriften aus dem Auswärtigen Amt sehen keine individuelle Prüfung von Erleichterungen mehr vor. Finden Sie das in Ordnung? Ist das mit den westlichen Werten vereinbar, Reisende zu schikanieren, die ihre Familien besuchen wollen? auch wenn Sie Putin nie gewählt ahben und bekennende Kriegsgegner sind wie meine Schwiegereltern?
Was tut die Bundesbeauftragte, um weiterhin Besuchsreisen zu ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
aufgrund der weiteren Eskalation des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im September 2022 - Scheinreferenden in den besetzten Gebieten der Ostukraine sowie Mobilmachung in Russland - legte die Europäische Kommission am 30. September 2022 aktualisierte Leitlinien zur Bearbeitung von Visaanträgen russischer Staatsbürger*innen vor. Die Leitlinien sehen unter anderem strengere Sicherheitskontrollen bei der Erteilung von Visa an russische Staatsbürger*innen und strengere Kontrollen an den EU-Außengrenzen vor. Diese Richtlinie wird auch in Deutschland umgesetzt.
Seit dem 1. Juni 2023 wurde die Beantragung von Visa für die meisten Reisezwecke an den externen Dienstleister VisaMetric ausgelagert, da die deutschen Botschaften aufgrund der russischen Maßnahmen ihre Präsenz reduzieren mussten. Derzeit erfolgt die Visumbearbeitung zentral an der Botschaft in Moskau. Aufgrund der reduzierten Präsenz kann es leider zu längeren Wartezeiten bei der Visaerteilung kommen. Die Beantragung und Erteilung von Visa für Deutschland ist weiterhin möglich.
Eine Einladung aus Deutschland und eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten sind nach wie vor ein üblicher Weg zur Beantragung von Visa für Familienangehörige. Auch bevor die Visaerleichterungen zurückgenommen wurden, wurde die Rückkehrbereitschaft der potentiellen Visaempfänger*innen geprüft. Aufgrund der aktuellen Situation wird diese Rückkehrbereitschaft besonders geprüft. Mir ist wichtig, dass Familienangehörige sich besuchen können. Sie haben die Möglichkeit dazu. In meiner Funktion als Beauftragte habe ich keinen Einfluss auf die Visabestimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Pawlik
Sehr geehrter Herr Gerber,
aufgrund der weiteren Eskalation des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im September 2022 - Scheinreferenden in den besetzten Gebieten der Ostukraine sowie Mobilmachung in Russland – wurde durch Beschluss des Europäischen Rates das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation vollständig ausgesetzt.
Nach den dazu erlassenen Leitlinien der Europäischen Kommission sollten die Konsulate angesichts der erhöhten Sicherheitsrisiken, die sich für die EU infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ergeben, eine strikte Bewertung der Sicherheitsrisiken vornehmen. Diese Leitlinien gelten auch für die deutschen Auslandsvertretungen und sehen unter anderem vor, dass grundsätzlich keine Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer, sondern Visa für die einmalige Einreise und/oder Visa mit kürzerer Gültigkeitsdauer erteilt werden.
Grundsätzlich werden Besuchsvisa für Angehörige von Deutschen und EU Staatsangehörigen an den deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation prioritär vergeben. Dennoch kann es aufgrund hoher Nachfrage und beschränkter personeller Kapazitäten, die sich vor allem aus der seitens der russischen Regierung ungerechtfertigt vorgegebenen Begrenzung der deutschen Gesamtpräsenz in Russland ergeben, immer wieder auch zu erhöhten Wartezeiten kommen.
Seit dem 1. Juni 2023 wurde die Beantragung von Visa für die meisten Reisezwecke an den externen Dienstleister VisaMetric ausgelagert., DieVisumbearbeitung erfolgt zentral an der Deutschen Botschaft in Moskau.
Mir ist wichtig, dass Familienangehörige sich besuchen können. Trotz der Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens haben sie die Möglichkeit dazu. In meiner Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten habe ich keinen Einfluss auf die Visabestimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Pawlik