Neues Tierschutzgesetz - warum sieht das neue Tierschutzgesetz vor, dass die Haltung von Muttersauen in Kastenständen weiter erlaubt ist?
Sehr geehrte Frau Saint-Cast,
warum sieht das neue Tierschutzgesetz vor, dass die Haltung von Muttersauen in Kastenständen weiter erlaubt ist? Mit Tierschutz hat das nichts zu tun. Es ist Tierquälerei. Es gibt hier nichts zu verschönen und es gibt diesbezüglich keine sinnvolle Argumentation.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Nutztierhaltung verboten wird. Wenn die Menschen Fleisch konsumieren möchten, dann ausschließlich aus dem Labor. Ausschließlich Fleisch, das im Labor gezüchtet wurde ist ethisch vertretbar - sowohl den Lebewesen gegenüber, als auch der Umwelt.
Sehr geehrte Frau D.,
Vielen Dank für Ihre wichtige Frage und Ihr Engagement für den Tierschutz. Die Diskussion um die Haltung von Muttersauen in Kastenständen ist tatsächlich ein sehr emotionales und komplexes Thema. Viele Menschen teilen Ihre Sorge und empfinden diese Haltungsform als nicht mit dem Tierschutz vereinbar.
Die Kastenstandhaltung wird in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) geregelt, die zuletzt 2021 unter der Großen Koalition überarbeitet wurde. Die überarbeiteten Regeln sehen vor, dass ab 2029 die Kastenstandhaltung im Deckzentrum verboten wird und ab 2036 Sauen im Abferkelbereich nur noch maximal fünf Tage rund um die Geburt in einem Kastenstand gehalten werden dürfen.
Auch wenn diese Änderungen ein Schritt in Richtung verbesserter Haltungsbedingungen sind, bleiben viele Kritikpunkte bestehen. Jedes weitere Jahr, in dem solche Bedingungen erlaubt sind, ist eines zu viel – da sind sich viele Tierschützer einig. Die Kastenstandhaltung schränkt die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein und verursacht sowohl körperlichen als auch psychischen Stress.
Während die Gesetzgebung versucht, eine Balance zwischen den Anforderungen der Landwirtschaft und dem Tierschutz zu finden, bleibt die Forderung nach schnelleren und weitreichenderen Reformen wichtig. Viele Menschen sehen keine ausreichende Verbesserung des Tierschutzes, solange diese Form der Haltung weiter erlaubt bleibt.
Ende Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Die Bundesländer haben sich mit zahlreichen Tierschutz-Empfehlungen klar hinter diese Reform gestellt.
Am 26.09. fand die erste Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag statt (Drucksache 20/12719). Ziel muss nun sein, in der neuen Legislaturperiode Missstände konsequent zu bekämpfen und den Tierschutz nachhaltig zu verbessern.
Für detaillierte Informationen empfehle ich Ihnen Kontakt mit dem Büro der Bundestagsabgeordneten Zoe Mayer aus Karlsruhe aufzunehmen, die sich maßgeblich in Berlin für mehr Tierschutz einsetzt.
Freundliche Grüße
Nadyne Saint-Cast