Wie lautet Ihre Position zur von Herrn Horst Seehofer geforderten Einführung einer 3,5%-Sperrklausel zur Europawahl?
Sehr geehrte Frau Sthamer,
durchaus irritiert habe ich der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung (Artikel von Frau Karoline Meta Beisel vom 10.03.2022) entnommen, dass die Regierungskoalition, trotz zweifacher Ablehnung einer vergleichbar hohen Sperrklausel durch das Bundesverfassungsgericht, den Direktwahlakt-Entwurf von 2018 (AZ WD 3 - 3000 - 127/18) aus dem Hause Seehofer erneut zur Abstimmung bringen möchte.
Wie lautet Ihre Position hinsichtlich dieses Entwurfs aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium, nach welchem bei Anwendung zur vergangenen Europawahl 2019 mehr als 3 Millionen Stimmen von Wählerinnen und Wählern umverteilt worden wären?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese hat ihren Ursprung noch vor meiner Zeit als Abgeordnete, auch ist das Bundesinnenministerium glücklicherweise nicht mehr CSU/Unionsgeführt, sondern mit Nancy Faeser als Bundesministerin der SPD gut besetzt.
Derzeit debattiert das EU-Parlament über eine Änderung des Wahlsystems, sollte diese Änderung greifen, müssen auch erst alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zustimmen.
Persönlich empfinde ich die im alten Entwurf angesetzte Sperrklausel für zu hoch angesetzt. Generell sehe ich jedoch die Notwendigkeit einer Sperrklausel gegeben, um gerade extremistischen Kleinstparteien, welche zur Europawahl antreten und so ihre antidemokratischen Bestrebungen finanzieren als gerechtfertigt an.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Sthamer