Nadine Schön
Antwort von Nadine Schön
CDU
• 17.12.2013

(...) Damit möglichst rasch geklärt wird, wer für das Kind im sorgerechtlichen Sinne verantwortlich ist, wird das Verfahren vor dem Familiengericht für bestimmte Fälle vereinfacht: Wenn die Mutter keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht vorträgt und diese auch sonst nicht ersichtlich sind, soll das Gericht ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheiden. Durch das sogenannte erleichterte Antragsverfahren wird gewährleistet, dass Väter zügig das Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. (...)

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