Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Oliver Z. •

Frage an Nadine Schön von Oliver Z. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schön.

Was glauben Sie, wann bekommen wir endlich eine Europäische Verfassung?

In der Hoffnung, dass in dieser familienrechtliche Angelgenheiten für alle Mitglieder einheitlich geregelt werden.

Wir erweitern die EU fortlaufend nach Osten. Besonders in slawischen Ländern gilt gemeinsame Sorgetragung für ALLE Eltern, in vielen anderen EU-Ländern ist das Wechselmodell für die Kindeserziehung und den Aufenthalt gesetzlich verankert.

Würden diese Länder im Falle einer europäischen Verfassung ihre Errungenschaften aufgeben und sich dem deutschen Familienrecht anpassen wollen? Oder würde Deutschland weiter an seiner Familienpolitik festhalten und nur bereit sein diese zu ändern, wenn erst wieder Karlsruhe oder Strassbourg Verfassungs- oder Menschenrechtsverletzungen feststellen?

Traurig, traurig.

Ich komme jetzt bald ins dritte Jahr des Sorgerechtsverfahrens für mein Kind vor deutschen Gerichten. Wie viele Jahre muss ich noch vor Gerichten klagen, um ein Mindestmaß an Mitsprache an meinem Kind zu erhalten?

Kann ich, wenn ich erfolglos die Instanzen durchlaufen habe, einen erneuten Antrag beim Familiengericht stellen und das Verfahren nochmal führen? Ich habe von Vätern gehört, die es nach 12 Jahren und ettlichen tausenden von Euro Gerichtskosten ein drittes Mal probieren und Sorgerecht beantragen.

Wie lange wollen wir uns in Deutschland dieses Trauerspiel noch ansehen?

Gruss

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ich kann keine Prognose darüber abgeben, wann ein neuer Anlauf hinsichtlich einer europäischen Verfassung unternommen wird. Kurz- bis mittelfristige halte ich das aber für unrealistisch. Die Verfassung würde aber wahrscheinlich an Ihrer Problematik nichts ändern. Bei einer europäischen Verfassung geht es nicht um einzelne Politikbereiche, sondern um die Struktur oder die Rechtspersönlichkeit der EU.

Wie Sie richtig anmerken, gibt es gerade in der Familienpolitik große Unterschiede in der EU. Die einzelnen gesetzlichen Regelungen der Länder tragen diesem Umstand Rechnung. Die EU kann und soll auch nicht alles bis ins letzte Detail regeln.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für das laufende Sorgerechtsverfahren. Für alle rechtlichen Fragen sollten Sie sich an einen Rechtsbeistand wenden, der Erfahrung im Familienrecht bzw. in Sorgerechtsfragen hat.

Grundsätzlich ist es so, dass wir bereits in der letzten Legislaturperiode die berechtigten Wünsche der Väter in Sorgerechtsfragen gestärkt haben. Darüber hinaus hat der Bundestag auf Antrag meiner Fraktion Gelder im Haushalt 2014 eingestellt, die eine unabhängige und objektive Unterstützung im Bereich des Sorgerechts ermöglichen sollen.

Wir hoffen, damit langfristig zu besseren und schnelleren Verfahren zu kommen. Sie sehen also: Die Politik hat die Problematik erkannt. Ich bedauere, dass Ihnen dies konkret noch nicht hilft.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB

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