Nadine Schön
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CDU
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Frage von Thomas E. •

Frage an Nadine Schön von Thomas E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schön,

bei dieser ganzen Debatte um die Nebeneinkünfte geht es ja zumeist um die Offenlegung der Höhe und der Auftraggeber (wg. Einflussnahme von Lobbyisten).

Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Es geht um die Zeit.

Ich gehe davon aus, dass MdB eine Tätigkeit ist, die mit einer normalen 40 Stunden Woche kaum zu erledigen ist.

1.
Wie will man denn seinem Mandat nachkommen, wenn man z.B. 80 Vorträge im Jahr hält und dann noch Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Stiftungen inne hat?

2.
Normalerweise müssen Erträge, die ich, in meiner Funktion für die ich bezahlt werde, erwirtschafte, an den Arbeitgeber abgeführt werden. Sonst ist es ja eine Doppelbezahlung.

3.
Wer entscheidet also wann und wie, dass eine Tätigkeit eine "Nebentätigkeit" außerhalb der bezahlten Arbeitszeit ist?

Mich würde ja eine Stellungnahme Ihrer Partei zu diesen Aspekten interessieren. Ich habe noch erinnerlich, wie F. Merz seine Funktionen in der CDU aufgab mit dem Kommentar, er wolle sich verstärkt seiner Tätigkeit in seiner Kanzlei widmen. Und ich dacht noch: "Komisch, dieser Mann ist doch MdB. Und nun will er verstärkt als Rechtsanwalt....?"

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Elias,

es ist ein Fehler, ein so prominentes Beispiel wie Peer Steinbrück, mit der Mehrheit der Abgeordneten in einen Topf zu werfen. Von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages üben etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus.

Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen.

Bezahlte Vorträge sind die Ausnahme. Was Kollegen in ihrer Freizeit machen, ist natürlich ihre Sache. Jeder Wähler muss dann entscheiden, ob in seinen Augen die Arbeit als MdB darunter leidet.

Auch Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürworten wir eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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