Frage an Nadine Schön von Thomas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Zunächst einmal danke für die sehr schnelle Antwort, Frau Schön.
Es ist löblich, wenn Sie als CDU- Bundestagsfraktionsmitglied einer Erweiterung der bestehenden Regelung offen gegenüber stehen. Das von der CDU favorisierte mehrstufige System beseitigt aber nicht die eigentliche Problematik, sondern komprimiert nur die Rahmensetzung der 3 Stufen auf nunmehr 7. Die Privatshäre der Abgeordneten wird ja nicht dadurch verletzt, dass sie ihre Nebeneinkünfte offen legen. Im Übrigen sind meine Nebeneinkünfte dem Finanzamt bis ins Detail bekannt. Ich habe auch kein Problem damit, detailiert meine Einnahmen aus der Photovoltaikanlage zu veröffentlichen. Mein Arbeitgeber sieht auch kein Problem darin, dass ich quasi passiver Unternehmer bin, indem ich Strom erzeuge und einspeise. Würde ich jedoch eine aktive Nebentätigkeit ausüben, die den Interessen meines Arbeitgebers entgegenwirken könnte (der Konjunktiv genügt hierbei schon), besitzt er ein weitreichendes Veto- Recht. Sollte dies nicht gleichermaßen für Abgeordnete gelten?
Das Stufenmodel ist keineswegs aussagekräftig, denn die bedeutendere Information ist ja, den Vertragspartner zu kennen, der die Nebeneinkünfte an die jeweiligen Abgeordneten bezahlt. Die Höhe ist nicht der maßgebliche Aspekt. Die Bürger des Landes haben meiner Auffassung nach das gleiche Recht, darüber informiert zu werden, wie sie es selbst tun müssen, wenn sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Auch in diesem Fall wäre die Höhe des Zusatzverdienstes nicht primär relevant.
Handwerker und Gewerbetreibende lassen sich von einer komplett transparenten Lösung für Nebeneinkünfte sicher nicht von einer Kandidatur abhalten. Das läßt sich übrigens schnell heausfinden. Sollten wir nicht Spekulationen als Entscheidungskriterium beiseite lassen? Was verstehen Sie eigentlich unter "Vermarktung des Amts"?
Sehr geehrter Herr Brück,
Ihre Daten werden aber nicht veröffentlicht und dies ist in meinen Augen auch gut so. Ihre Einkünfte aus der Photovoltaikanlage gehen auch keinen etwas an.
Aber zurück zu uns Abgeordneten: Im Rahmen des Stufenmodells werden doch die von Ihnen geforderten wichtigen Informationen genannt. So können Sie bei Peer Steinbrück auf der Seite des Deutschen Bundestages beispielsweise nachverfolgen, dass Herr Steinbrück 2010 bei Alliance Möbel Marketing GmbH & Co. KG in Rheinbach einen Vortrag gehalten hat und die Vergütung in Stufe 3 fällt. Die erweitere Stufenregelung hätte den Vorteil, dass die höchste Stufe der Einkünfte künftig im sechsstelligen Bereich liegen soll, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird. Aber wer für was bezahlt, ist schon jetzt ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB