Frage an Nadine Schön von Thomas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Schön,
mit Bedauern habe ich feststellen müssen, dass ihre Partei, konkret die CDU- Bundestagsfraktion, sich einer umfänglichen Transparenz bei den Nebeneinkünften von Abgeordneten entziehen möchte. Weitherhin hält man an einer Stufenregelung fest. Von ursprünglich 3 Stufen will die CDU bei diesem Sachverhalt das eigentlich gleiche intransparente Modell auf 10 Stufen erweitern. Dies löst das ursprüngliche Problem allerdings nicht, es macht die Auswertung lediglich komplizierter. Entscheidender als die jeweiligen Abstufungen von Nebeneinkünften, die ja in Summe letztendlich in keiner Weise vom derzeitigen 3 Stufen Modell abweichen, wäre die Offenlegung, woher diese Nebeneinkünfte stammen. Nur so lässt sich für die Bürger erkennen, ob eine Beeinflussung in Entscheidungen des jeweiligen Abgeordneten in Erwägung gezogen werden könnte. Einzelne Bundestagsabgeordnete veröffentlichen bereits jetzt freiwillig diese Daten und alle Landtagsabgeordneten der Piratenpartei legen sogar ihre gesamten Einkünfte unter Beachtung des Datenschutzes offen.
Ganz nebenbei bemerkt, muss auch jeder Arbeitnehmer gegenüber den Staat (Finanzamt und diversen anderen Behörden) seine Einkünfte in vollem Umfang offen legen. Sogar gegenüber dem Arbeitgeber muss ein Arbeitnehmer eine etwaige Nebenbeschäftigung offenbaren.
Welche Argumente sprechen Ihrer Überzeugung nach gegen eine ausreichend nachvollziehbare Transparenz bei der Offenlegung von Nebeneinkünften von Abgeordneten?
Mit freundlichen Grüßen aus der Nachbargemeinde,
T. Brück
Sehr geehrter Herr Brück,
ich stehe einer Erweiterung der bestehenden Regelungen absolut offen gegenüber. Der Schutz der Privatsphäre gilt aber auch für uns Abgeordnete. Ihre Daten werden auch nicht in jedem Detail veröffentlicht. Ich finde deshalb das aktuell geltende Stufensystem schon sehr aussagekräftig und wie gesagt, die Weiterentwicklung dieses System wäre in meinen Augen eine sachdienliche Lösung.
Der Justiziar unserer Fraktion spricht sich außerdem dafür aus, „zwischen Einkünften aus einem ausgeübten Beruf und aus der Vermarktung des Amtes zu unterscheiden. Denn sonst könnten Handwerker und Gewerbetreibende von einer Kandidatur für den Bundestag abgeschreckt werden.“ Ich finde, dies ist auch ein berechtigter Einwand, der berücksichtigt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB