Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Dennis S. •

Frage an Nadine Schön von Dennis S. bezüglich Wirtschaft

Hallo Frau Schön,

danke für Ihre Beantwortung meiner Frage vom 1.7.2012. Ich versuche jetzt noch ein wenig konkreter zu werden:

Der ESM Vertrag sieht folgende Formulierungen vor:

Artikel 9, Absatz 2: Das Direktorium kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital durch Beschluss mit einfacher Mehrheit abrufen, um die Höhe des eingezahlten Kapitals wiederherzustellen.

Meine Fragen hierzu:

Wer wählt dieses Direktorium? Wir als Deutsche???

Selbst wenn Deutschland "nein" sagen würde (Ihre Argumentation, warum wir uns keine Sorgen machen müssten), ist mit "einfacher" Mehrheit doch unser Nein wieder ausgehebelt. Somit verlieren wir unsere Souveränität...

Weiterhin wird mir aus dem ESM-Vertrag folgendes nicht klar:

Wann endet der ESM? Gibt es ein festgesetztes Enddatum?

Vielen Dank im Voraus,

Schüler

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüler,

dass deutsche Direktoriumsmitglied ist unser Finanzminister. Also aktuell Herr Schäuble. Durch Ihre Stimme im Rahmen der Bundestagswahl wählen Sie also indirekt das Mitglied bzw. alle Wähler entscheiden darüber, wie auch in den anderen europäischen Staaten. Der von Ihnen zitierte Artikel 9 Absatz 2 bezieht sich auf schon genehmigtes noch nicht eingezahltes Kapital und dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei handelt sich aber nicht um „neues“ Geld, dies ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Bundesfinanzminister als deutscher Vertreter im Gouverneursrat kein positives Votum des Bundestages, muss er mit Nein stimmen.

Für den ESM gibt es kein Enddatum. Die Instrumente sind ja gerade auch für die Zukunft eingeführt worden. Auch wenn wir die aktuellen Probleme lösen können, gibt es keine Garantie, dass solche Fälle zukünftig nicht mehr auftreten. Es kann also nicht in unserem Sinne sein, dass der ESM irgendwann ausläuft und wir darauf vertrauen, dass nie wieder eine finanzielle Krise bei einem EU-Mitgliedsstaat auftritt. Der ESM ist mit dem bekannten Kapital ausgestattet und wird in Zukunft zum Tragen kommen, wenn es notwendig ist.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort alle Unklarheiten ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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