Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Thomas B. •

Frage an Nadine Schön von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Union, meist Herr Wolfgang Bosbach oder Herr Dr. Hans- Peter Uhl von der CSU, fordern immer wieder die Wiedereinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung sowie die Netzsperren gegen Kinderpornographie. Obwohl letztere auf breiter Faktenbasis inzwischen als nutzlos erwiesen sind und sich die Löschstrategie nachweislich immer besser bewährt, hält die CDU/CSU Fraktion an einer unsinnigen Strategie fest. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist anhand der Kriminalstatistik ebenfalls zu erkennen, dass ausgerechnet in den Jahren 2008 und 2009, als eine Vorratsdatenspeicherung noch durchgeführt werden durfte, die Aufklärungserfolge am geringsten waren. Nun frage ich Sie, wie bewerten Sie als relativ junge Abgeordnete die Versuche Ihrer Parteikollegen, diese nachweislich bürgerrechtsfeindlichen Methoden dennoch einführen zu wollen? Haben Sie, da Sie ja eher einer netzaffinen Generation angehören, nicht die Möglichkeit, auf Ihre älteren Abgeordnetenkollegen sachdienlich einzuwirken? Oder teilen Sie tatsächlich deren Einschätzung?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Brück

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brück,

schön wäre es, wenn wir durch das Instrument der „Löschung“ Kinderpornografie aus dem Netz verbannen könnten. Wenn eine illegale Seite gelöscht werden kann, ist das natürlich der bessere und nachhaltigere Weg. Ich bin gespannt auf die erste Bilanz des jetzt angewendeten Löschens im Frühjahr 2011. Ich kann aber durchaus die Überlegungen von Kollegen verstehen, die in dieser so wichtigen Thematik auf Mehrgleisigkeit setzen. Aber wie gesagt, eine abschließende Meinung kann ich mir erst im nächsten Jahr bilden, wenn das Instrument lange genug angewendet wurde, um tragbare Rückschlüsse über dessen Wirksamkeit ziehen zu können. Wenn sich herausstellt, dass sich das Löschen in der Praxis bewehrt, dann stehe ich hinter diesem Ansatz, keine Frage.

Ich bewege mich auch sehr viel im Netz und würde mich auch als netzaffin bezeichnen. Ich finde aber, dass in Sachen staatlicher Eingriffe ins Netz zu oft grundlos Panik verbreitet wird und der Verlust sämtlicher Bürgerrechte heraufbeschworen wird. Natürlich bewegt sich die Rechtspolitik im Bereich der Telekommunikationsüberwachung immer in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft war auch bei der Vorratsdatenspeicherung an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) geknüpft. Umsetzen müssen wir die EU-Richtlinie zum Thema trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes müssen wir eine Lösung finden, die sowohl die EU-Richtlinie umsetzt als auch unserer Verfassung entspricht. Dabei werden wir uns um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen bemühen. Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse zukommen lassen, halte ich Sie gern über den weiteren Gang der Beratungen auf dem Laufenden.

Ich empfehle auf jeden Fall eine große Portion Gelassenheit rund um die Problematik.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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