Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Holger M. •

Frage an Nadine Schön von Holger M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schön,

die Menschen im Saarland werden seit Jahren mit unterträglichem, konzentrierten militärischen Übungsfluglärm krank gemacht. Das Saarland hat selbst keinen Militärflughafen, seine Regierung nimmt aber den konzentrierten Lärmtourismus aus Rheinland-Pfalz und auch Bayern wie selbstverständlich hin, "weil die doch üben müssen".

Der Bürger fragt sich:

1.) Wieso müssen sie ausgerechnet HIER üben, und fast überall in Deutschland ist dieser Lärm unbekannt? Wieso wird auf Beschwerden wegen der HIESIGEN Lärmkonzentration und Diskriminierung mit einem ALLGEMEINEN Übungsbedürfnis geantwortet, das überhaupt nicht zur Debatte steht. Und wieso lassen unsere Politiker sich diese Vernebelungstaktik bieten?

2.) Wer kommt auf die Idee, dass konzentrierter militärischer Übungsfluglärm im zweitdichtest besiedelten Flächenland auch nur im entferntesten akzeptabel ist, und das auch noch bis 21.00 oder gar 23.30 Uhr? Sind unsere Kinder lärmresistente Sonderexemplare mit zurückgezüchtetem Schlafbedürfnis?

Der Lärmterror liegt daran, dass das Militär, besonders in Spangdahlem (US-Airforce) und Büchel (Bundesluftwaffe), eine möglichst BEQUEME Übungsmöglichkeit vor der Haustür möchte. Weil das Miilitär nicht Willens ist, Übungsflüge ausschließlich über GEEIGNETEM Gebiet (Nordsee, Einöden der Partner) durchzuführen, werden wir krank gemacht. Der Rest der Deutschen versteht unser Problem nicht einmal, weil es für andere unvorstellbar ist, täglich bis in den Abend Kampfjetgetöse ertragen zu müssen.

Alle (Pseudo-)Maßnahmen zur angeblichen Verringerung der Lärmbelastung haben nur zu weiteren Lärmrekorden geführt, inklusive Abendverlärmung und Überschallknallen. Es gibt keine Entlastung derzeit.

Meine Frage an Sie, Frau Schön, ist:
Was werden Sie tun, damit die Diskriminierung ein Ende hat und der Lärm zunächst einmal GLEICHMÄSSIG über Deutschland verteilt wird, damit der Grundsatz der Gleichbehandlung in Art 3 GG endlich gegeben ist?

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Marzen,

wie ich schon Herrn Görlich auf seine Anfrage geantwortet habe, ist die Problematik von Fluglärm im Nord-Saarland unbestritten und deshalb beschäftigen sich politische Akteure verschiedener Ebenen und natürlich auch die Streitkräfte mit diesem Thema.

Wenn wir die Sache ehrlich und realistisch betrachten, kann ich auch Ihnen nicht versprechen, dass es kurz- oder mittelfristig keinen militärischen Fluglärm im nördlichen Saarland geben wird.

Auch wenn ich mich wiederhole, es muss also Regeln geben, welche die Interessen der Streitkräfte und der Bevölkerung in Einklang bringt. Dahingehend wurde in den vergangenen zwanzig Jahren schon eine Menge erreicht. So wurde die Übungsflüge - die nun mal auch notwendig sind - zeitlich eingegrenzt. Zu nachschlafender Zeit oder am Wochenende gibt es kein Lärm. Militärische Übungsflüge in der TRAs (Temporary Reserved Areas) sind grundsätzlich im Zeitraum Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 23:30 Uhr Ortszeit und an Freitagen von 08:00 bis 17:00 Ortszeit zulässig. Zur Reduzierung der Belastungen für die Bevölkerung im Saarland und in Rheinland-Pfalz wurde im September 2007 das Ender der Nutzungszeit der TRA 205/305 „Lauter“ in den Monaten Mai bis September auf 21:00 Uhr Ortszeit festgelegt. Derzeit beträgt der Anteil militärischer Flüge am Gesamtflugverkehrsaufkommen in Deutschland nur noch ca. 2 Prozent. Die Nutzungsrate der TRA 205/305 „Lauter“ ist in den Jahren 2007 bis 2009 nahezu konstant geblieben.

Vor dem Hintergrund der Übungssituation in der TRA 205/305 „Lauter“ wurde im Bundesministerium der Verteidigung im Dezember 2008 eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Fachreferate und mit Vertretern der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz und der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte gebildet. Durch diese Arbeitsgruppe werden unter Abwägung der Interessen und Belange aller Beteiligten Maßnahmen identifiziert und umgesetzt, die zu einer Reduzierung der Belastungen für die Bevölkerung auch des Saarlandes geführt haben. In diesem Zusammenhang werden auch die beim Luftwaffenamt Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr eingehenden Beschwerden einbezogen.

So zu tun, als ob sich in den letzten Jahren nichts getan hat bzw. zu behaupten, dass Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung nur zu weiteren „Lärmrekorden“ geführt haben, entbehrt jeglicher Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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