Bunt geht es am Kulturzentrum Schlachthof in Wiesbaden zu.
Nadine Ruf
SPD
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Frage von Eva B. •

Was planen Sie, bei Langstrecken-Tiertransporte in weit entfernte Länder außerhalb der EU zu verbessern? Warum sind Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltungsbedingungen immer noch erlaubt?

Warum enthält das geplante neue Tierschutzgesetz der Bundesregierung enthält zahlreiche Bestimmungen, die trotz ihrer scheinbaren Verbesserungen viele tierquälerische Praktiken weiterhin zulassen: z.B. Anbindehaltung für Greifvögel, das Verbot von Wildtieren in Zirkussen wird durch die Einzelfallprüfungsklausel aufgeweicht, Qualzuchten sollen mit einer Übergangsfrist von 15 (!) Jahren zwar verboten werden, es werden aber keine konkreten Tierrassen benannt.

Bunt geht es am Kulturzentrum Schlachthof in Wiesbaden zu.
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Tierschutz.

Auch wir Sozialdemokraten sind mit der jetzt vorliegenden Fassung des Entwurfs der Novelle des Tierschutzgesetzes, der aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und damit aus der Feder des zuständigen Bundesministers von Bündnis 90 / Die Grünen stammt, nicht zufrieden.

Ich verstehe Ihre Besorgnis vor allem auch über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten, und teile Ihre Empörung darüber. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, bei den anstehenden Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein. Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, dass auf europäischer Ebene strengere Regelungen eingeführt werden.

Ihre weiteren Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte werden in die weiteren Verhandlungen von den Fach- politiker*innen der SPD-Bundestagsfraktion mit eingebracht werden. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler*innen der SPD-Bundestagsfraktion die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.

Der Regierungsentwurf ist am 24. Mai 2024 vom Kabinett verabschiedet worden. Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, ist bereits seit Anfang des Jahres im engen Austausch mit allen betroffenen Verbänden und wird sich nun in der Sommerpause mit der Positionierung zu den sehr umfangreichen  Änderungsvorschlägen beschäftigen, um diese dann nach der Sommerpause mit in die Verhandlungen zu nehmen.

Voraussichtlich wird die 1. Lesung des Gesetzentwurfes in der 39. Kalenderwoche und die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in der 41. Kalenderwoche stattfinden. Mit einer Verabschiedung im Deutschen Bundestag ist Mitte Oktober zu rechnen.

Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Nadine Ruf, MdB

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