Sehr geehrte Frau Ruf,Frage:Warum werden die Inflationen und sanktionen in Deutschland immer mehr nach oben getrieben?
Was für viele Bürger/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen ,vieles unbezahlbar macht.Zum Beispiel :Grundnahrungsmittel in Supermärkten ,alle paar Tage ,(Preiserhöhungen),zu Gunsten der reichen Konzerne.Strom,Gas,Öl,Mieterhöhungen der Konzerne und ihre profitbetriebene,gewinnabschopfende Hauswarte(2 Mal hauswartkosten in B/NK Abrechnung,für einmal ausgeführte Leistungen,CO 2/Klimasteuer ,Müllgebühren und laufende Steuererhöhungen und das teure Heizunggesetz ,(Fernwärme),in Thüringen .Warum werden diese Sachen für viele Mieter/innen in Thüringen ,mit einem sehr geringfühgigen Einkommen unbezahlbar gemacht?Dürfen Vermieter/innen in Thüringen ,(Heizunggesetz),sämtliche Unkosten auf Mieter/innen umlegen und die Mietpreise erhöhen wie sie lustig sind?Oder soll durch das teure unbezahlbare Heizunggesetz alle Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen wohnungslos gemacht werden?Zu DDR Zeiten waren ,Strom,Gas,Öl,mieten,Fernwärme bezahlbar.Heutzutage wird alles unbezahlbar gemacht.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.
Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie heute.
Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Inflationsrate zu Jahresbeginn abgeschwächt. Die Preissituation entspannt sich bei den Energieprodukten sichtlich und der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamt sich weiter. Er liegt aber weiterhin über der Gesamtteuerung. Die Inflationsrate lag in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat –im Januar 2024 bei +2,9 %. Im Dezember 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,7 % gelegen, im November 2023 bei +3,2 %. Niedriger als im Januar 2024 war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (+2,4 %). Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2024 gegenüber dem Vormonat Dezember 2023 um 0,2 %.
Der Bundeshaushalt 2024 sieht angesichts der Inflation und zum Schutz der Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vor. Die Steuerquote sinkt. 48 Millionen Menschen in Deutschland profitieren von höheren Freibeträgen, der Anpassung des Steuertarifs und der Erhöhung der Soli-Freigrenze: 15 Milliarden Euro betragen die Senkung bei Lohn- und Einkommenssteuer.
Durch Anpassungen im Inflationsausgleichsgesetz wurden Bürgerinnen und Bürger bereits im vergangenen Jahr um rund 18,6 Milliarden Euro entlastet. 2024 kommen – zusammen mit den Verbesserungen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz –rund 15 Milliarden Euro hinzu. Davon profitieren die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere auch die mittleren und kleinen Einkommen, Familien, Fachkräfte, Gewerbetreibende sowie Rentnerinnen und Rentner.
Auch für die bereits geltenden Leistungsverbesserungen – wie das deutlich verbesserte Wohngeld stehen im Haushalt 2024 insgesamt 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr als vorher. Und das neue „Wohngeld Plus“ ist im Schnitt doppelt so hoch wie bisher. 4,5 Millionen Menschen – insbesondere Alleinerziehende, Familien oder Rentnerinnen und Rentner – können damit sorgenfreier wohnen. Dabei werden auch Heizkosten berücksichtigt. Die durchschnittliche Auszahlung steigt von 180 Euro auf 370 Euro. Zudem gab es einen weiteren Heizkostenzuschuss. Außerdem hat die Ampel-Koalition auf Betreiben der SPD den Schutz für alle, die zur Miete wohnen und ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können verbessert und durchgesetzt, dass Strom- und Gassperren verhindert werden.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen als Strompreisentlastung an Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zurück. Sie sichern die Abschaffung der EEG-Umlage, die dauerhaft nicht mehr Bestandteil der Stromrechnung ist. Für einen durchschnittlichen Mehrpersonen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr entspricht das einer jährlichen Entlastung von rund 130 Euro.
Alle Beschäftigten erhielten im September als Hilfe gegen die gestiegenen Energiekosten einmalig 300 Euro brutto mit dem Lohn ausgezahlt. Familien wurden gezielt entlastet durch einen Bonus von 100 Euro pro Kind. Bereits Anfang Juni sind die Steuersenkung auf Benzin und Diesel in Kraft getreten. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen gesenkt. Im Dezember gab es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Abschläge mussten die Kunden nicht zahlen. Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben werden.
Mit 200 Milliarden Euro finanziert die Bundesregierung die sog. Energiepreisbremse für den Basisverbrauch für Familien und Unternehmen, damit Strom, Gas und Wärme bezahlbar bleiben.
300 Euro Energiepreispauschale erhielten Rentner*innen sowie 200 Euro Studierende und Fachschüler*innen. Die Gaspreisbremse senkt also ab 1. März 2023 bis 30. April 2024 die monatliche Gasrechnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber im letzten Jahr zusätzliche Zahlungen vereinbart haben, waren diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.
Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin in großem Umfang finanziell unterstützt werden, wenn sie ihre Gebäude sanieren oder die Heizung auf Klimafreundlichkeit umstellen. Insgesamt stehen 16,7 Milliarden Euro für die Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung bereit – rund ein Drittel aller für 2024 im Klima- und Transformationsfonds geplanten Ausgaben. Dabei gibt es eine starke soziale Komponente – wer weniger Geld hat, bekommt eine stärkere Förderung.
Um bezahlbare Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu fördern, unterstützt der Bund die Finanzierung des Deutschlandtickets für den Regional- und Nahverkehr. Dazu stellt er den Ländern über die Regionalisierungsmittel 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Bürgergeld wurde zum Jahresbeginn um 12 Prozent erhöht und schafft damit einen Ausgleich für die in den vergangenen beiden Jahren stark gestiegenen Preise. Ein alleinstehender Erwachsener erhält jetzt 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als bisher. Auch Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, erhalten Bürgergeld.
Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde nach intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Das Ziel ist bis 2045 in Deutschland klimaneutral zu leben. Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Maßnahmen sind technologieoffen und gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Damit wird Klarheit und Planungssicherheit geschaffen. Spätestens zum 31. Dezember 2044 endet der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen. Wir Sozialdemokraten haben dafür gesorgt, dass niemand frieren muss, niemand alleine gelassen wird und niemand finanziell überfordert wird.
Das GEG trägt sozialdemokratische Handschrift sowohl in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz: Mit den Änderungen wurde die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Bedürfnislagen und Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.
Unmittelbar gelten die Vorschriften über den Anteil Erneuerbarer Energien zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz erst mit einer Wärmeplanung, die durch die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2028 (für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern) bzw. Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen ist. Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab.
Grundsätzlich funktionierende Heizungen werden weiter betrieben und Reparaturen sind weiterhin möglich. Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen und bereits nach geltendem Recht.
Ich weiß oder vermute zumindest, dass meine Antwort Sie nicht oder nur teilweise zufriedenstellen wird. Sehen Sie es mir auch bitte nach, dass ich nicht auf jeden Aspekt zu gleichen Teilen eingegangen bin. Einige Anmerkungen habe ich, ehrlich gesagt, auch in diesem Kontext nicht ganz nachvollziehen können.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Nadine Ruf, MdB