Sehr geehrte Frau Ruf ,Frage:Warum haben wir dann in Deutschland die hohen Energiepreise von allen EU Staaten?
Nach meiner Meinung wäre eine Energiepreispreise angebracht ,bei Wärmepumpen die viel Stromfressen ,damit die Mieter/innen zu einem nicht weiter mit sehr hohen unbezahlbaren Mietkosten ,in Laufe ,der nächsten Zeit belastet werden.Und zum weiteren nicht in die Mietschulden Falle gedrückt werden,(hohe Nachzahlungen/Wohnungslosigkeiten)Dieses betrifft viele Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen."Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen"Auch die erneubaren Energien erhöhen auch andere Konzerne ihre Preise ,z.b.Lebensmittel Konzerne ,somit werden Lebensmittel für arme Bürger/innen unbezahlbar.Und somit steigt die ungesunde Ernährung bei Bürger/innen u.kindern an.Folge daraus die Herz/Kreislauferkrankungen steigen an.Und die Konzerne sehen nur ihr Profit .Die juckt das nicht die Konzern Bosse ob Menschen hungern oder ungesund ernähren weil ,sie sich keine gesunde Lebensmittel leisten können.Es geht bei erneubaren Energien nur um profit der Konzerne.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Ihre erneute Anfrage besteht aus Wiederholungen aus Anfragen, die Sie mir auf dieser Plattform in den letzten drei Monaten gestellt haben. Insbesondere möchte ich Sie auf meine Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 12.2.24 an mich verweisen. Hier habe ich Ihnen bereits ausführliche Erläuterungen zu den Themen Inflation, Heizungsgesetz und Wärmepumpe geliefert.
Durch Anpassungen im Inflationsausgleichsgesetz wurden Bürgerinnen und Bürger bereits im vergangenen Jahr um rund 18,6 Milliarden Euro entlastet. 2024 kommen- zusammen mit den Verbesserungen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz - rund 15 Milliarden Euro hinzu. Davon profitieren die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere auch die mittleren und kleinen Einkommen, Familien, Fachkräfte, Gewerbetreibende sowie Rentnerinnen und Rentner. Auch für die bereits geltenden Leistungsverbesserungen - wie das deutlich verbesserte Wohngeld- stehen im Haushalt 2024 insgesamt 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Das neue "Wohngeld Plus" ist im Schnitt doppelt so hoch wie bisher. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen als Strompreisentlastung an Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zurück. Sie sichern die Abschaffung der EEG-Umlage, die dauerhaft nicht mehr Bestandteil der Stromrechnung ist. Auch die Unterstützungen für Bürgerinnen und Bürger bei der energetischen Gebäudesanierung durch die Bundesregierung habe ich Ihnen bereits erläutert.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt sozialdemokratische Handschrift sowohl in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz. Mit den Änderungen wurde die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt.
Laut Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile für Haushalte etwa 40 Prozent des Strompreises aus. Der Wettbewerbsanteil lag bei 37,5 Prozent und rund 23 Prozent des Strompreises entfielen auf Netzentgelte (einschließlich Mess- und Abrechnungskosten).
Der erste Preisbestandteil ist wesentlich vom Wettbewerb zwischen den Stromanbietern geprägt (Wettbewerbsanteil) - er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein. Deswegen können Stromkundinnen und Stromkunden Geld sparen, indem sie Stromlieferverträge vergleichen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt.
Die Bundesregierung setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass der Markt transparent ist und die Stromkundinnen und Stromkunden sich auf die Angebote verlassen können. Die Kartellbehörden prüfen zudem fortlaufend, ob es zu Missbrauch kommt.
Die Verteilernetzentgelte sind unterschiedlich, denn sie hängen von den Kosten des jeweiligen Netzgebiets und dem Stromverbrauch in diesem Gebiet ab. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten wurden durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzgeltstruktur (NEMoG) und eine darauf beruhende Rechtsverordnung zum 1. Januar 2023 abgebaut. Im Jahr 2022 lagen die Netzentgelte nach dem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Durchschnitt für private Haushalte bei 8,12 Cent/kWh.
Auf dem Strommarkt gibt es neben dem Börsenhandel auch den außerbörslichen Handel, der sowohl an organisierten Marktplätzen, wie auch bilateral erfolgen kann. Bei diesem Handel - auch OTC für "Over the Counter" genannt - erfolgt die Preis- und Mengenabsprache nur zwischen zwei Handelspartnern. Hier werden langfristige Verträge vergleichbar mit dem Terminhandel geschlossen, aber auch sehr kurzfristige vergleichbar mit dem Spothandel.
Welche Anlage letztlich den Strom produziert, bestimmt bei Auktionen die sogenannte Merit Order. Das ist die Aufreihung der Anlagen entsprechend ihren angebotenen Preisen, zu denen sie bereit sind, Strom zu erzeugen. Die Preise reflektieren typischerweise die jeweiligen Erzeugungskosten. Genau genommen geht es um die Kosten, die zur Erzeugung einer weiteren Stromeinheit benötigt werden. Die günstigsten sind Laufwasserkraftwerke, Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Sie haben nahezu ausschließlich Investitionskosten und nur sehr geringe Grenzkosten. Denn wenn das Wasser im Fluss strömt, die Sonne scheint oder der Wind weht, produzieren sie Strom. Im Gegensatz dazu haben konventionelle Kraftwerke allein durch die eingesetzten Brennstoffe höhere Grenzkosten. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn Wasser, Wind und Sonne allein nicht ausreichen, um den Strombedarf zu decken. Auch bei den Kraftwerken mit höheren Grenzkosten gilt, wer günstiger produzieren kann, hat Vorrang. Die Anlage mit den höchsten Grenzkosten, die noch Strom einspeist, bestimmt den Preis.
Atomstrom ist entgegen oft verbreiteter Meinungen nicht günstig, weil die AKW abgeschrieben sind und der Steuerzahler die Atomenergie mit (je nach Schätzung) 45 bis 200 Milliarden Euro subventioniert hat. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren aber nicht von den günstigen Produktionskosten für Atomstrom. Es erhöhten sich lediglich die Gewinne für die vier großen Energiekonzerne. Die öffentliche Hand bleibt auf einem großen Teil der nicht abschätzbaren Folgekosten der Atomenergie sitzen, den Kosten für die Atomaufsicht, den atomaren Hinterlassenschaften, der Deckung der Restrisiken und den Mehrkosten für den Rückbau.
Bei längerer Laufzeit bis zu 10 Jahren müssen zudem Modernisierungskosten einkalkuliert werden. In Frankreich wird über 70 Prozent des Stromanteils aus AKWs bezogen. Einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2022 (WD 5-3000-005/22) kann entnommen werden, dass allein für die bestehenden Kernkraftwerke bis 2030 Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro und für den Bau von AKWs der neuen Generation 500 Milliarden Euro erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine Ruf, MdB