Sehr geehrte Frau Ruf ,Frage:Wann wird hauptsächlich in Ostdeutschland ,die weitere armutstreiberei gegen Mieter/innen ,bekämpft und beendet?
Für wenn ist das Wohngeld plus in Ostdeutschland eigendlich gedacht?Oder ist das Wohngeld plus nur eine Umschichtung von Arme zu reiche?Wann bekommen Mieter/innen mehr Rechte gegenüber ,den profitbetriebene,gewinnabschopfende Firmen?Grund dafür:weil sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht ausführen und über den Vermieter/innen,den Mieter/innen,sehr hohe Kosten in Rechnung stellen.Daraus folgen jedes Jahr hohe Nachzahlungen .Wie sieht es eigendlich mit dem grünen Heizunggesetz/stromfressergesetz aus?(Neubauten Fernwärme)Was kostet da eigendlich die kWh Strom bei der Wärmepumpe oder der Gaspreis?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Beim sog. "Wohngeld Plus" handelt es sich um eine gezielte und verlässliche Entlastung für 4,5 Millionen Menschen im Osten und Westen Deutschlands. Seit dem 1. Januar 2023 ist die "Wohngeld Plus"-Reform in Kraft. Mit dem "Wohngeld Plus" werden rund 4,5 Millionen Menschen in rund zwei Millionen Haushalten dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt. Allein rund 1,4 Millionen Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. In das neue "Wohngeld Plus" wurde neben einer dauerhaften Heizkostenkomponente auch eine Klimakomponente integriert. Das ist ein deutliches Plus für viele Menschen. Das "Wohngeld Plus" wurde deutschlandweit gut angenommen und schafft schon jetzt für Millionen Bürgerinnen und Bürger eine gezielte Entlastung.
Mit dem "Heizkostenzuschuss I und II" hat die Ampel-Koalition spürbare finanzielle Entlastung von Menschen im Wohngeldbezug sowie für Studierende und Azubis bei der Bewältigung der gestiegenen Heizkosten geschaffen. Damit Menschen im Wohngeldbezug und in Ausbildung in der Heizperiode ihre gestiegenen Heizkosten bezahlen konnten, wurden im vergangenen Jahr von der Ampel-Koalition die zwei Heizkostenzuschüsse auf den Weg gebracht. Der "Heizkostenzuschuss I" bereits zum 1. Juni 2022. Zudem wurden 660.000 Haushalte seit dem 16. November 2022 durch den "Heizkostenzuschuss II" bei der Bewältigung der Heizkosten kurzfristig, gezielt und unbürokratisch unterstützt.
Gezielte Unterstützung in Reaktion auf gestiegene Strom- und Heizkosten wurden Wohnungsunternehmen im Rahmen der Entlastungspakete ab dem 15. Februar 2023 angeboten.
Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudesektor und der Modernisierung der Wärmeversorgung gibt die Bundesregierung mit zwei Gesetzen den Startschuss für eine verbraucherfreundliche und sozial ausgewogene Modernisierung des Gebäudebereichs bis zum Jahr 2045. Das Wärmeplanungsgesetz ist der Wegweiser für alle Kommunen in Deutschland, wie die Wärmepläne für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Energieinfrastruktur bis Mitte 2028 erstellt werden können. Die aktuelle Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass künftig neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeversorgung im Gebäudebereich wird damit technologieoffen, verbraucherfreundlich und sozial ausgewogen schrittweise auf Erneuerbare Energien umgestellt. Das bringt Deutschland dem Ziel Klimaneutralität in 2045 ein großes Stück näher.
Zur Abfederung der Kosten für Neubauten und Fernwärme rückt mit dem neuen Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) die Neubauförderung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum ersten Mal in den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt des für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Es handelt sich um eine nachhaltige generationenübergreifende Förderung. Mit dieser Förderung von hohen Klimastandards werden hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb eingespart. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite und setzt genau an der aktuellen Hürde an, nämlich bei den gestiegenen Baufinanzierungskosten. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Mittel für die BMWSB-Neubauprogramme für 2023 aufgestockt, so dass zusammen mit der Wohneigentumsförderung (WEF) nunmehr insgesamt knapp 2 Mrd. Euro in Deutschland für die Neubauförderung zur Verfügung stehen. In Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hatte das Bundesministerium der Finanzen für sehr viele Programme eine Haushaltssperre ausgesprochen. Für das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO Bundeshaushaltsordnung vom Bundesministerium der Finanzen aufgehoben.
Die Ampel-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen, eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur aufzubauen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Damit der CO2-Fußabdruck im Gebäudebereich reduziert werden kann, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen umgesetzt und umfassende Aktivitäten entfaltet. Hierzu zählen auch die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung klimafreundlicher Energien, das Thema Ressourcenschonung sowie die Nutzung nachhaltiger Baustoffe.
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine Ruf MdB