
(...) Bürger der Europäischen Union haben grundsätzlich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Ein automatischer Anspruch auf Sozialleistungen folgt aus diesen Freizügigkeitsregelungen jedoch nicht. Bei der Einreise nach Deutschland, der ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten folgen soll, müssen EU-Bürger ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung nachweisen. (...)