Frage an Monika Lazar von Daniel A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Leipzig, am 02/12/2010
Hallo, ich bin der Daniel,Mitglied im KV von Bündnis 90/Grüne in Leipzig, und wollte mich über diesen Weg erkunden, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um als Mitglied eines Landes der Europäischen Union Empfänger von Sozialleistungen zu werden!Mein Antrag wurde bei der ARGE abgelehnt obwohl diese mir zum 1. Oktober 2010 eine Zusicherung bis zum März gegeben haben. Eine Freizügigskeitsbescheinigung zum Arbeiten obwohl diese für Bürger eines EU-Mitgliederstaates welches dem Schengener Abkommen zugehören nicht nötig ist, liegt vor (§5 Freizügigkeitsgesetz/EU). Es sei bemerkt, dass ich mittlerweile seit fast über zwei Jahre mit Hauptwohnsitz Leipzig verweile und auch hier ohne sonstige finanzielle Unterstützung aus meinem Heimatland meinen Lebensunterhalt bestreite. Vor 8 Tagen erhielt ich dann völlig überrascht und ohne trefftige Begründung ein Ablehnungsbescheid gemäss § 40 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. §48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetgzbuch - SGB X, §330 Absatz 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III (was für ein Wirrwarr - Kopf schütteln! :-) ). Diese Paragraphen sind nichts anderes als die formlose Ablehnung des ALG- Antrags und, dass bereits gewährte Leistungen zurückerstattet werden müssen! Im Ablehnungsbescheid wird von der Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung der ARGE Leipzig (Team 934) zu keinem Moment Stellung zu Paragraphen was die Grundsicherung von Ausländern die sich rechtmässig in Deutschland aufhalten Stellung genommen. Im Gegenteil ausländerfeindliche Beschimpfungen von Verantwortlichen der ARGE wie etwa, in Deutschland wird gearbeitet und wenn dir das nicht passt, dann geh doch zurück in deinen Zwergenstaat und lass dich dort versorgen!" Eine Anfrage bei der Geschäftsstelle in der Hohen Strasse verlief traurigerweise ohne Resultat. Zwei Anfragen bei Immigrationsberatungsstellen verliefen auch ins Nichts, man sei diesbezüglich nicht genug informiert. Bitte um Rückmeldung
Sehr geehrter Herr Antony,
danke für Ihre email. Schön, dass Sie Mitglied im Leipziger KV sind und unsere grüne Präsenz vor Ort verstärken!
Sozialleistungen können Sie als EU-Bürger in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Bürger der Europäischen Union haben grundsätzlich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Ein automatischer Anspruch auf Sozialleistungen folgt aus diesen Freizügigkeitsregelungen jedoch nicht. Bei der Einreise nach Deutschland, der ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten folgen soll, müssen EU-Bürger ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Es ist also per Gesetz nicht möglich, einfach einzureisen und dann Sozialhilfe zu beantragen. Hintergrund der Regelung ist, dass der Staat prinzipiell eine "Zuwanderung in die Sozialsysteme" verhindern will.
Wer länger als drei Monate in Deutschland bleibt und die (finanziellen) Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zum Verlassen des Landes aufgefordert werden. Bezieht jemand als Nichterwerbstätiger dennoch Sozialhilfe, erfolgt eine Ausweisung aber nicht automatisch. Der Staat muss dann prüfen, ob beim Betroffenen vorübergehende Schwierigkeiten bestehen. Waren Sie aber bereits in Deutschland sozialversicherungspflichtig tätig und sind dann in Not geraten, ist der Bezug von Sozialhilfe möglich. Sie hätten dann ebenso einen Anspruch auf Sozialhilfe wie ein deutscher Kollege. Eine Ausweisung wegen des Sozialhilfebezugs ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Da ich Ihren Fall nicht im Detail kenne und als Bundestagsabgeordnete auch keine rechtliche Beratung leisten darf und kann, empfehle ich Ihnen den Austausch mit einem kompetenten Rechtsanwalt. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem doch einmal an die Sprecherin des Leipziger Kreisverbandes, Stefanie Gruner. Sie ist Anwältin und behandelt u.a. auch Sozial- und Arbeitsrecht. Vielleicht kann sie Ihnen rechtliche Hinweise geben oder fachlich versierte Kanzleien dafür nennen. Hier finden Sie ihre Kanzleiinformationen: http://rechtsanwaeltin-gruner.de/
Viel Erfolg und alles Gute!
Monika Lazar