Wie wird zukünftig der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen sichergestellt ?
Sehr geehrte Frau Khan,
wie wird zukünftig im Zuge des Selbstbestimmungsgesetzes der Gewaltschutz von Frauen sichergestellt ? In Anbetracht dessen, dass der Großteil der Sexualstraftäter dem biologisch männlichen Geschlecht angehört ( https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Crime_statistics/de&oldid=394873 ). Das Hausrecht darf ja im Hinblick auf das Anti-Diskriminierungsgesetz (AGG) keine Frau aufgrund ihres biologisch männlichen Geschlechts diskriminieren beim Zugang zu Schutzräumen von Frauen und Mädchen und laut dem Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz darf sich dann jeder Mann zur Frau erklären (https://www.emma.de/artikel/trans-gesetz-ein-fall-fuer-karlsruhe-340315 ). Wie wird künftig der Gewaltschutz von Frauen und Mädchen sichergestellt ? Sind hier zusätzliche Maßnahmen geplant ? Und wie schätzen Sie die Retraumatisierungsgefahr ein ?
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen ermöglichen, ihren korrekten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt zu erhalten. Mit diesem Gesetz werden die bisherigen entwürdigenden und langwierigen Verfahren endlich überwunden.
Bezüglich des von Ihnen angesprochenen möglichen Missbrauchs, möchte ich versuchen, Ihnen einige Ängste zu nehmen. Das Selbstbestimmungsgesetz baut auf eine breite zivilgesellschaftliche Unterstützung, die von queeren Verbänden über den deutschen Frauenrat bis zum Zentralkomitee der Katholiken reicht. So spricht sich beispielsweise auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für das Selbstbestimmungsgesetz aus und sieht Schutzräume durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht gefährdet.
In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wird oft so getan, als ob Gewalt gegen Frauen vor allem von transgeschlechtlichen Menschen, explizit transgeschlechtlichen Frauen, ausgeht. Dies geht jedoch an der Realität vorbei. Wir haben ein gesellschaftliches Problem mit Gewalt, die mehrheitlich von Männern ausgeht, die eben nicht transgeschlechtlich sind. Die finden leider ihre Wege, übergriffig zu sein gegenüber Frauen, in Partnerschaften, in der Familie, auf der Straße. Wir dürfen transgeschlechtliche Frauen nicht für diese Gewalt verantwortlich machen und somit unter Generalverdacht stellen.
Für Erfahrungen aus der Praxis hilft zudem der Blick in andere Länder. Es gibt inzwischen weltweit zwölf Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist. Dabei ist es mir wichtig herauszustellen, dass das Selbstbestimmungsgesetz keine bestehenden Strafgesetze ändert. Straffälliges Verhalten wird nach wie vor geahndet und entsprechend verfolgt.