Guten Tag Frau Khan, werden Privatinvestoren bei Bauprojekten wie z.B. Spaßbäder mit öffentlichen Mitteln unterstützt? Vielen Dank.
Guten Tag Herr B.,
leider kann ich Ihre Frage in der vorliegenden Form nicht beantworten. Es gibt in Bund und Ländern unterschiedlichste Fördermöglichkeiten für Sporteinrichtungen, deren genaue Förderbedingungen im Einzelfall zu prüfen wären. Auch der Begriff des "Spaßbades" ist nicht eindeutig. Bezogen auf das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK), aus dessen Mitteln auch viele Schwimmbäder renoviert werden, lässt sich aber festhalten, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind. Beteiligungen privater oder kirchlicher Dritter an den Sanierungsprojekten sind laut der Förderbedingungen ausdrücklich erwünscht. Weiterleitungen der Zuwendungen an Dritte als "Endempfänger" sind unter Beachtung strenger Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (u.a. vertragliche Festsetzung von Höhe, Dauer und Zweck der Zuwendung) zulässig. Zweck der SJK-Bundesförderung ist jedoch nicht "der kommerzielle Bau von Spaßbädern durch Privatinvestoren", wie es Ihre Frage nahelegt, sondern die energetische Sanierung von bestehenden kommunalen Schwimmbädern. Die Mittel dafür wurden in den vergangenen Jahren aus dem Klimafonds bereitgestellt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Misbah Khan