Frage an Miriam Gruß von Christian M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Gruß
Durch Zufall bin ich auf das Thema Pflegekinderwesen aufmerksam geworden. Und ich bin gelinde gesagt etwas erstaunt über einige der dort ergangenen Entscheidungen.
Zum Beispiel:
1. Am 30.10.2001 entschied das OLG Naumburg (14 UF 73/01):
Das einer Mutter, die ihr Kind nach der Geburt versucht hat zu töten, nicht die elterlichen Sorge entzogen wird.
vak http://www.v-a-k.de/index.php?id=1337
2. Am 29.10.2002 hat das LG Halle/Saale ein Paar wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. freigesprochen. Zwar hält das LG es für erwiesen, dass einer der Angeklagten dem Kind rohe Misshandlungen zugefügt haben muss. Es konnte jedoch nicht feststellt werden welcher der Angeklagten, so das Beide freigesprochen werden mussten (dieses Urteil wurde vom BGH am 03.07.2003 aufgehoben (4 StR 190/03)).
Noch bevor das Urteil des LG ergangen ist, hat das Familiengericht den Eltern ein Umgangsrecht eingeräumt. Nach dem Urteil hat das es am 21.01.03 angeordnet, das Kind innerhalb von 3 Tagen an seinen Eltern zurückzuführen.
Laut dem Urteil (4 StR 190/03) des BGH hatte das Kind vom Zeitpunkt seiner Geburt am 13.11.2000 bis zu seiner Unterbringung in einer Pflegefamilie am 27.2.2001 unter anderen folgenden Verletzungen erlitten: Eine Kantenabsprengung am linken Unterschenkel, mehrere Hämatome, eine Fraktur des linken Beines, eine Rippenserienfraktur rechts, Frakturen beider Schienbeine, eine Schaftfraktur des kompletten linken Unterarms, eine Netzhautblutung, ein Einriss am Anus, ein Riss am Scheideneingang beide durch das Einführen eines kantigen Gegenstandes und an beiden Oberschenkelknochen je eine metaphysäre Kantenaussprengung. Sowie einen Atemstillstand, zahlreiche Narben am Hals und den Verdacht auf eine Blutung in der Schädelhöhle.
agsp http://www.agsp.de/html/n121.html
Können Sie mir mal erklären wie eine Rechtslage entstehen konnte, in der solche Entscheidungen möglich sind?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mann
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für ihre Frage vom 17. März 2009.
Leider kann ich zu den von Ihnen geschilderten Fällen keine Stellung beziehen, da ich die Hintergründe nicht kenne. Die deutsche Rechtssprechung genießt bei mir hohen Respekt und ich vertraue den Urteilen der Richter.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß