Frage an Miriam Gruß von Wolfgang K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Gruß,
Sie haben bei der letzten Änderung des Tierschutzgesetztes dafür gestimmt, dass Nutztiere unnötig gequält werden, z.B. Kastration von Ferkeln ohne Betäubung, Abschneiden von Schweineschwänzen oder der Schenkelbrand bei Tieren.
Was sind ihre Gründe, den Tieren eines solches Leid anzutun? Bitte bringen Sie nicht das Argument, dass erst untersucht werden muss, was die beste Methode ist!
Und noch eine Zusatzfrage: Essen Sie Schweinefleisch von kastrierten Ferkeln?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krebs
Sehr geehrter Herr Krebs,
der Tierschutzbericht der Bundesregierung zeigt, dass wir in Deutschland beim Tierschutz seit Jahren auf einem guten Weg sind. In vielen Bereichen nimmt Deutschland in Europa eine führende Rolle ein.
Um unserer Vorreiterrolle auszubauen, haben wir das Tierschutzgesetz nachhaltig und verantwortungsvoll weiterentwickelt. Wir nutzen die Umsetzung der europäischen Versuchstierrichtlinie in nationales Recht, um weitere Tierschutzbausteine auf den Weg zu bringen.
Gerade die Eigenverantwortung der Bäuerinnen und Bauern wird gestärkt und soll durch qualifizierte staatliche Begleitung, zum Beispiel bei der Stallkontrolle, ergänzt werden. Bei Nutztieren müssen die Tierhalter fortan durch betriebliche Eigenkontrollen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen bei der Tierhaltung sicherstellen. Hierbei müssen sie zukünftig tierbezogene Merkmale erheben und bewerten.
Qualzucht bei Heim- und Nutztieren ist und bleibt verboten. Dadurch erübrigt sich ein Ausstellungsverbot. Die Züchter werden in mehr Eigenverantwortung genommen, sie sorgen dafür, dass die schwarzen Schafe isoliert werden.
Ferkelkastration mit Betäubung ist jetzt schon möglich. Die Immunokastration kann heute schon große Tierschutzerfolge aufweisen. In Gesprächen mit Experten wurde deutlich, dass in den letzten Jahren im Bereich der Alternativmethoden Jungebermast, Immunokastration und Kastration mit Betäubung wesentliche Fortschritte erreicht wurden. Die Alternativen müssen jedoch weiter erforscht und in der Praxis erprobt werden, um Verbraucherschutz und Praktikabilität sicherzustellen.
Im Moment sind die hierfür notwendigen technischen Methoden weder markttauglich noch wirtschaftlich und am ehesten durch Großbetriebe zu schultern. Um nicht Verwerfungen am Markt zulasten kleinerer Betriebe zu verursachen und um die Schweine-Haltung in Deutschland zu sichern, ist die verpflichtende Markteinführung Ende 2018, mit einer vorausgehenden Berichtspflicht der Bundesregierung für das Jahr 2016, eine praktikable Lösung. Betriebe, die über die notwendigen Investitionsmittel verfügen, können selbstverständlich vorher umstellen.
Ich bin davon überzeugt, dass verschiedene Aktivitäten zum Beispiel aus dem Tierschutzverband oder aus dem QS-System durchaus dazu führen können, dass die Kastration mit Betäubung schon früher Standard ist.
Der Schenkelbrand bleibt zwar bestehen, wird aber ab 2019 nur noch unter lokaler Betäubung zugelassen sein.
Die jetzigen Weichenstellungen im Tierschutzgesetz werden sicherlich zu Weiterentwicklungen führen. Dabei gilt es, einen Tierschutzfaden zu spinnen, der in allen Haltungssystemen der modernen Landwirtschaft das Tierwohl, die Verbraucherinteressen und die Anliegen der Tierhalter in Einklang bringt.
Niemand bestreitet, dass auf diesem Weg auch in Zukunft weitergearbeitet werden muss. Sobald wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die neue Fakten liefern, werden diese in die Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes einfließen".
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß, MdB