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Miriam Gruß
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Frage von Michael S. •

Frage an Miriam Gruß von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Gruß,

immer mehr Mütter gehören zu den sog. Besserverdienenden. Stimmt es, dass bei einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss keinerlei Einkommensprüfung bei der Mutter vorgenommen wird? D.h. eine Chefärztin mit sechsstelligem Jahreseinkommen kann mit dem Porsche vorfahren und erhält ohne weiteres diese Sozialleistung? Wäre es nicht gerechter diese Mittel an die tatsächlich bedürftigen Kinder und Mütter zu verteilen?

Bei den Unterhaltsvorschussleistungen ist oft von einer "Rückholquote" die Rede, also dass die Leistungen von der unterhaltspflichtigen Mutter oder dem Vater wieder zurückgefordert werden. Stimmt es, dass eine Rückholquote von 100% niemals erreicht werden kann, da UVG auch geleistet wird, wenn der pflichtige Elternteil z.B. erwerbsunfähig krank ist oder behindert oder bereits verstorben ist?

Was halten Sie persönlich von einem existenzsichernden Kindergeld, das hälftig an die Eltern ausgezahlt wird? So könnte Kinderarmut für die kommenden Generation verhindert werden und neben einem bewährten Solidarsystem für die Alten wäre doch Solidarität der gesamten Gesellschaft für die Kinder das beste. So wie sich jeder an der Rente der Eltern der anderen beteiligt, könnten sich doch auch alle an der Zukunft der Kinder beteiligen?

Mit freundlichen Grüßen
M.Stiefel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Frage. Es stimmt, dass der Unterhaltsvorschuss unabhängig vom Gehalt der oder des allein Erziehenden bezahlt wird.
Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder regelmäßigen Unterhalt erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für maximal 72 Monate. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für Eltern. Vom Jugendamt wird für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Die Rückholquote drückt aus, wie oft es gelingt, den zum Unterhalt verpflichteten Elternteil wieder in die Verantwortung zu nehmen. Für Bayern gilt: Über 50.000 Kinder erhielten 2007 Unterhaltsvorschuss in Höhe von 87,6 Millionen Euro - die Rückholquote lag lediglich bei 29,6 Prozent. Hier ist auch die Verantwortung der Elternteile gefragt.

Die Forderung nach einem Grundgehalt auch für Kinder wird immer wieder in die Diskussion gebracht, um Kinderarmut zu bekämpfen. Die Frage ist allerdigs, ob es den Familien etwas nützt, wenn man sie erst mit hohen Steuern und Abgaben belastet, um ihnen anschließend wieder etwas zurückzugeben. Das ist ein Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiel. Die Bundesregierung hat in den vergangenen dreieinhalb Jahren 20 Mal die Steuern erhöht. Betroffen davon sind vor allem Familien. Eine vierköpfige Familie hat im vergangenen Jahr im Durschnitt 1400 Euro weniger zur Verfügung gehabt.

Die FDP spricht sich dafür aus, Familien durch weniger Steuern und Abgaben mehr Geld zu belassen . Bei Familien die kein Einkommen haben, würde das liberale Bürgergeld greifen. Informationen finden Sie unter: http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/show_page.php?wc_c=555&wc_id=1

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß