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Frage von Margot Elisabeth S. •

Frage an Miriam Gruß von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gruß,

Ihre Antwort vom 10.10. auf die Anfrage des Herrn Kretschmer von 27.8.2008 verstehe ich so, dass die FDP die Tabaklobby und Nikotindrogensüchtigen umtanzen wie das Goldene Kalb.

Mit „Eigenverantwortlichkeit, Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung“ waren jahrzehntelang fast alle Cafés, Restaurants und öffentlich zugänglichen Räume verqualmt. Rücksichtnahme?! Keine Spur!! Die etwa 3/4 nichtrauchende Bevölkerung hatten sich dem Diktat der rücksichtslosen Qualmer zu fügen oder zu Hause zu bleiben - so ihnen dies überhaupt möglich war!

„Gefährdete Personengruppen“ sind nicht allein die „Kinder, Jugendliche[n], Kranke[n] und sozial Schwache[n], sonder ALLE Menschen, die dem Tabakrauch ausgesetzt sind! Sie sollten um die massive Schädlichkeit des Tabakqualms wissen!

Nicht nur „Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, d.h. Kindertagesstätten, Schulen, etc.“ müssen rauchfrei werden, sondern sämtliche Aufenthaltsorte, an denen sich Menschen nach Art. 2 GG aufhalten!

„rauchfrei“ ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein selbstverständlicher raum- und atemlufthygienischer Zustand! Und dafür zu sorgen ist Aufgabe der Politiker, wie z.B. Sie! Oder sind Ihnen die vielen tausend Nichtrauchertoten durch Einatmen anderer Leute Tabakrauch völlig gleichgültig?

„Selbstverpflichtungen wie die Zielvereinbarungen des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)“, warum machen Sie diese Rolle rückwärts?

Rauchen ist kein „soziales Problem“, sondern ein grundrechtliches nach Art. 2 GG (ganzer Art., nicht nur erster Halbsatz)!

Zum Thema „Eltern“ und „Privatsphäre der Bürger“: Art. 13 Abs. (2), (4) und (7) GG sind eine echt spannende Lektüre - und so lehrreich!

Wann setzen Sie sich für umfassenden Gesundheits- und Nichtraucherschutz auf dem Boden des Grundgesetzes ein unter Zugrundelegung des rangfolge-hoheitlichen Art. 2 GG?

Mit freundlichem Gruß
Margot Elisabeth Siebert

Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

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