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Miriam Gruß
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Frage von Guntram S. •

Frage an Miriam Gruß von Guntram S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Gruß,

seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 warten viele Umgangsberechtigte, u.a. auch ich, darauf, dass in scheidungsbegleitenden Berufen wie Rechtsanwalt, Psychologe oder Richter selbstverständlich der Grundsatz gilt:
IM ZWEIFEL FÜR DAS KIND (ALSO DEN ERHALT DES UMGANGS).
In meinem Fall hat eine Richterin es geschaft, mit Hilfe einer veralteten Ausgabe des Münchener Kommentars zu begründen, dass ein Zwangsgeld gegen die Mutter trotz offensichtlichen Fehlverhaltens (eigenmächtiges Aussetzen des Umgangs bei bestehendem Beschluss) nicht verhängt werden kann.
Hier gewinnt man doch langsam den Eindruck, dass die Politik der sozialistischen 68er-Frauen längst in Form einer Art Mafia in Jugendämtern, Anwaltskanzleien und Gerichten zu Werke geht um zu vertuschen, dass die 1977 angestossene Reform ein politisches Machwerk übelsten Extremismus zur Zerstörung des gesellschaftlichen Bausteins Familie war.
Warum ist es in Deutschland nicht möglich, Kinderrecht vor Mutterwillkür zu setzen?
Was hat die FDP vor, um der Trennung von Kindern von ihren geschiedenen Eltern einen Riegel vorzuschieben?
Als Oppositionspartei sehe ich Sie in der Pflicht, endlich die Menschenrechtsverletzungen durch betreuende Elternteile, Jugendämter und Gerichte einmal zum Kernthema deutscher Politik für die kommende Bundestagswahl zu machen.
Denn: ohne intakte Familienbeziehungen wird dieses Volk eine demoralisierte, willenlose Masse, und hat nach Lenin die 1. Hürde zum sozialistischen Einheitsstaat genommen.

Die Familie ist der kleinste, aber auch der wichtigste Bustein einer funktionierenden Gesellschaft, und Väter spielen bei der Entwicklung ihrer Kinder eine gleich wichtige Rolle.

Hier ist dringend Handlungsbedarf.
Welche Vorstellungen hat die FDP, zukünftig bessere Voraussetzungen zur Durchsetzung der Kinderrechte zu schaffen?

Mit freundlichem Gruss

Portrait von Miriam Gruß
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Seiss,

für Ihre Zuschrift zum Umgangsrecht danke ich Ihnen sehr herzlich. Für Liberale sind soziale Bindungen in Familie und Verantwortungsgemeinschaften besonders wertvoll. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Ein liberaler Staat setzt familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur. Grundsätze liberaler Familienpolitik sind die Wahlfreiheit der Menschen, mehr Freiraum für die persönliche Lebensgestaltung, mehr Eigeninitiative und eine Vielfalt von Trägern bei der Kindertagesbetreuung. Hierbei muss die Wahlfreiheit der Lebensform für Männer und Frauen gleichermaßen bestehen, denn Kindererziehung ist Sache beider Eltern, nicht allein der Mütter.

Der von Ihnen geschilderte Fall, den ich nicht im Detail beurteilen kann, betrifft das Umgangsrecht nach der Scheidung und die Anwendbarkeit von Zwangsmaßnahmen. Der Kontakt von Mutter und Vater zum Kind sollte nach einer Trennung grundsätzlich im Mittelpunkt stehen. So sehr es wünschenswert ist, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern nach Trennung und Scheidung gleichermaßen aufrecht erhalten wird, so schwierig ist es andererseits, in diesem sensiblen Bereich familiärer Beziehungen Zwangsmaßnahmen einzuleiten. So werden etwa mit dem FGG-Reformgesetz die bisherigen Regelungen zur Zwangsvollstreckung, die sog. Zwangsmittel vorsahen, durch Ordnungsmittel ersetzt. Dies bedeutet, dass nach Erfüllung der angestrebten Handlung das Ordnungsmittel weiterhin aufrechterhalten wird und nicht, wie das Zwangsmittel, entfällt. Problematisch bei der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Elternteil ist vor allem, dass sich diese mittelbar auch immer gegen das Kind richten.

Mit freundlichen Grüßen
Mriam Gruß