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Frage von Margot Elisabeth S. •

Frage an Miriam Gruß von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gruss,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 14.8.2008 an Herrn Peter Rohde (Anfrage vom 13.8.2008) habe ich Fragen an Sie:

Auf die Anfrage des Herrn Rohde konstruieren Sie einen 17-jährigen Minderjährigen, der sich im Park aufhält.

- Ist Ihnen bekannt, dass ab Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kinder als minderjährig gelten? (1)

- Befürworten Sie, dass 0- (!!!) bis 17-jährige im häuslichen Bereich dem schwer schädigenden Tabakrauch ausgesetzt werden, so es den Rauchern und Raucherinnen gefällt?

- Finden Sie es in Ordnung, dass etwa 60% der sogenannten Plötzlichen Säuglingstode (SIDS) nachweisbar auf häuslichen Tabakrauch zurückzuführen sind? (2) (Vielleicht nach dem Motto: Macht ja nix, kann man ja neu machen.) Mittels Laboruntersuchungen von Blut, Urin und Haaren wird das Nikotinabbauprodukt Cotinin eindeutig nachgewiesen. (3)

Sie schreiben:
"Kinder und Jugendliche sollten durch die Verantwortung und Aufklärung ihrer Eltern vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden."

- Was ist mit den Eltern, die ihre Kinder nicht aufklären, sondern selbst einqualmen? Was sollen die 0 (!!!) bis 17-Jährigen tun? - Naja, einige Babys entfernen sich aus dem verqualmten häuslichen Bereich: Sie sterben! (Mag ja für Sie eine praktikable Lösung sein - für mich jedoch nicht!)

- Wie sollen sich von Eltern aufgeklärte Kinder verhalten, die überall auf ihren Wegen, die sie gehen (wollen und müssen), anderer Leute Tabakrauch einzuatmen gezwungen sind?

- Gelten Ihrer Meinung nach für Raucher von Art. 2 Abs. 1 GG lediglich der erste Halbsatz und nicht der ganze Absatz? (4)

Für eine (nicht abwiegelnde) Beantwortung meiner Fragen bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
Margot Elisabeth Siebert

(1)
http://www.lexexakt.de/glossar/minderjaehrigkeit.php
(2)
http://www.rauchfrei-info.de/index.php?id=224&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=333&tx_ttnews%5BbackPid%5D=69
(3)
http://de.wikipedia.org/wiki/Passivrauchen
(4)
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

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