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Frage von Robert S. •

Frage an Miriam Gruß von Robert S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Gruß

vielen Dank für Ihre Antwort vom 08.01.2008. Ich möchte aber da schon noch etwas nachhaken.

Sie sagen, dass jemand, der 750,00 € bereinigtes Nettoeinkommen hat, keinen Unterhalt zahlen muss.

Ist Ihnen bekannt, dass im Falle eines so geringen Einkommes Familienrichter ein fiktives Einkommen annehmen dürfen?

Familierichter dürfen aufgrund dieses geringen Einkommens auf

1.) einen Nebenjob

2.) permanente Bewerbungen zu einen besser bezahlten Job

verweisen. Und so urteilen, als hätte der Unterhaltspflichtige einen so gut bezahlten Job, dass er zu jeder Zeit den Kindesunterhalt decken kann. Kann der Unterhaltsplichtige seine Unterhaltspflicht nicht erfüllen, so macht er sich nach § 170 StgB eine vorsätzlichen Unterhaltspflichtverletzung schuldig.

Ihre Partei nun wehrt sich aber gegen die Einführung eines Mindestlohnes. Macht sich die FDP da nicht auch mitschuldig an der vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht, wenn sie Dumpinglöhne zuläßt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stegmann,

mir ist diese Regelung bekannt. Allerdings handelt es sich dabei meines Wissens nicht um den Normalfall. Richter können ein fiktives Einkommen annehmen, wenn es stichhaltige Indizien dafür gibt, dass der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil noch andere Einkünfte hat, die nicht angegeben werden, bzw. wenn sich jemand - obwohl er eine Arbeitsstelle annehmen könnte - weigert, arbeiten zu gehen. In diesem Fall kann das Gericht im Sinne eines besseren Lebensstandards der Kinder ein fiktives Einkommen annehmen. Insbesondere wenn sich durch eine Trennung die beiden Eltern in einen aufreibenden Grabenkampf verlieren und dabei das Wohl des Kindes vernachlässigen. Diese Regelung sollte aber den Ausnahmefall sein und bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß