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Miriam Gruß
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Frage von Robert S. •

Frage an Miriam Gruß von Robert S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

warum haben sie gegen den Mindestlohn gestimmt?

Als Ausschußmitglied von Familie, Senioren, Frauen und Jugend dürfte es ihnen nicht entgangen sein, dass viele Kinder keinen Unterhalt bekommen und in die Armut abstürzen.

Wie nun bitteschön soll ein unterhaltspflichtiger Vater Kindesutnerhalt bezahlen, wenn er netto nur 750,00 € zur Verfügung hat? Um leben und Kindesunterhalt zahlen zu können, bräuchte der unterhaltspflichtige Vater aber mindestens 1102,00 € bereinigtes Netto. Das heißt, ein Bruttoeinkommen von ca. 2000,00 € monatlich.
Sind die Kinder älter, oder sind es mehr Kinder, dann ist das erforderliche bereinigte Netto noch höher. Das Gesetz schreibt im § 1603 BGB Absatz 1 vor, dass unterhaltsplichtige Eltern alles tun müssen, damit der Kindesunterhalt geleistet werden kann. Heißt das für sie nun 2 Vollzeitjobs a 750,00 € Netto, oder wie stellen Sie sich das Ganze vor?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stegmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich würde die Beantwortung der Fragen gerne aufteilen, denn in meinen Augen behandeln die Frage zwei verschiedene Punkte: zum einen das Unterhaltsrecht und zum anderen den Mindestlohn.

Sie haben prinzipiell Recht, wenn jemand nur 750 Euro netto monatlich verdient, kann er keinen Unterhalt für ein Kind bzw. mehrere Kinder zahlen. Das muss er aber auch nicht. Das Gesetz besagt, dass der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 Euro und für erwerbstätige Unterhaltspflichtige monatlich 900 Euro beträgt. Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 Euro.

Zum Mindestlohn: Ich habe gegen den Mindestlohn gestimmt, da durch staatlich festgesetzte Löhne, Beschäftigung verhindert oder gar vernichtet wird und keine neuen Arbeitsplätze auf dem legalen Arbeitsmarkt entstehen. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Postdienstleister sollen nun bei den Postzustellern Mindestlöhne zwischen 8,40 und 9,80 Euro bezahlt werden. Die Post kann derart hohe Mindestlöhne aber nur deshalb zahlen, weil sie im Gegensatz zu den Wettbewerbern von der Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent befreit ist und dies auch bleibt. Die Konsequenz für andere Arbeitgeber in dieser Branche: Zum Ende des Jahres musste der Postdienstleister Pin AG Insolvenz anmelden. Tausende Arbeitsplätze gehen verloren.

Die FDP im Deutschen Bundestag wird sich deshalb weiter gegen einen Mindestlohn engagieren, durch den tausende Arbeitsplätze wegfallen können. Um betroffene Betriebe und Arbeitnehmer über die drohenden Folgen staatlich festgesetzter Mindestlöhne zu informieren, startete die FDP im Deutschen Bundestag vor Weihnachten eine große deutschlandweite Mailing-Aktion im Umfang von mehreren zehntausend Briefen. Von staatlicher Lohnfestlegung benachteiligte Branchen und Arbeitnehmer sollten die ihnen verbleibende Zeit dazu nutzen, sich gegen diese Arbeitsplatzvernichtung zur Wehr zu setzen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird sie dabei unterstützen, die drohende Existenzgefährdung abzuwehren. Ein aktuelles Video von FDP-Generalsekretär Dirk Niebel zum Thema Mindestlohn finden Sie unter http://www.youtube/fdp.com