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Frage von Manfred A. •

Frage an Miriam Gruß von Manfred A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Abgeordnete

Sie sagen, die Eltern müssen die Wahl haben, sich zwischen Betreuung in der Familie und der Kindertagesstätte zu entscheiden.

Gilt das bedingungslos, also auch für den Fall, das sich Eltern gegen die Kindertagesstätte aussprechen und Jahre später ein Kind eingeschult werden muß, das weder die Sprache, noch andere Fertigkeiten, die für das ungestörte Lernen im Klassenverband notwendig sind, beherrscht.

Was ist das höhere Gut, das Entscheidungsrecht der Eltern oder das Bildungsrecht der Kinder? Selbstverständlich das Bildungrecht der Kinder, denn die Eltern sind nur die Sachwalter ihrer Kinder.

Sie haben selbst ein Kleinkind. Ich nehme an, Sie nehmen auch andere Kleinkinder anders war als vor ihrer Mutterschaft. Wenn Sie Kleinkinder beobachten, merken sie bei einigen Kleinkinder einen deutlichen Unterschied im Verhalten, wenn sie häufig mit anderen Kinder zusammen sind. Kleinkinder brauchen Erwachsene, um Wissen, zum Beispiel Sprache, zu lernen, aber sie lernen ebenso von anderen Kleinkinder. Nun gibt es Eltern, die behüten ihre Kinder etwas zu sehr. Vor allem vor anderen Kinder. Man könnte auch sagen, sie haben sie am Gängelband. Von außen betrachtet denken Sie, was für aufmerksame liebevolle Eltern. Auch diese Eltern schränken das Bildungsrecht ihrer Kinder ein.

Ist es nicht so, daß ein Kind ein Bildungsrecht hat, das eine Bildungspflicht der Eltern ist? Bildung besteht Wissen und Fertigkeiten UND Persönlichkeit.

Die Grundlagen für die Persönlichkeit, für Selbstvertrauen, Selbstbewußtsein und Vertrauen, werden in den Jahren vor der Schule gelegt. Durch das Zusammensein mit den Eltern und mit anderen Kindern. Wenn ich daran denke, wieviele junge Menschen ich im Studium kennengelernt habe, die weder Selbstbewußtsein noch Selbstvertrauen hatten und schon gar nicht vertrauen konnten, zweifele ich, ob das Entscheidungsrecht der Eltern so weitreichend sein darf, wie Sie es propagieren.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Gedanken, die ich in großen Teilen nur unterstützen kann.

Ich glaube, wir sind in unseren Meinungen gar nicht weit voneinander entfernt. Selbstverständlich muss der Schutz, die Betreuung und die Bildung von Kindern im Zweifelsfall höher bewertet werden, als das Elternrecht. Letztendlich müssen wir sogar in drastischen Fällen Kinder vor ihren Eltern schützen.

Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, dass Bildung eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft ist und die Grundlagen dafür in den ersten Lebensmonaten und -jahren gelegt werden. Und natürlich brauchen Kinder andere Kinder, um mit Ihnen gemeinsam zu lernen, Erfahrungen zu sammeln und sich so spielerisch weiterzuentwickeln.

Ich spreche mich allerdings gegen eine Verpflichtung aus, Kinder in Krippen betreuen lassen zu *müssen*. Damit würden wir Eltern grundsätzlich die Fähigkeit aberkennen, ihre Kinder ebenso gut zu erziehen und bilden zu können, wie es in einer Krippe geschieht. Zudem würden wir sie ihrer zentralen Verantwortung entheben. Außerdem gehört zu der Betreuung zu Hause ja oft auch der Umgang mit anderen Kindern, ob mit Geschwistern oder Freunden. Ein „Miteinander“ wird also auch hier gelernt.

Die Qualität der Kinderbetreuung – ob im Elternhaus oder in einer Betreuungseinrichtung – steht und fällt mit der Kompetenz des „Personals“, den Ideen und dem Empathievermögen dieser Personen. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen uns sowohl für einen qualitativen Ausbau der Krippen und Kindergärten einsetzen (sie als Bildungsinstitutionen verstehen), als auch die Elternkompetenzen kontinuierlich stärken und unterstützen. Das Zusammenwirken von Eltern, Bindungspersonen, sozialem Umfeld und Betreuungsinstitutionen vermag es schließlich, die Persönlichkeit eines Menschen zu prägen.

Ich hoffe, Ihnen so meine Meinung etwas verdeutlichen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß