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Frage von Uwe-Jens G. •

Frage an Miriam Gruß von Uwe-Jens G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Gruß,

zum Beschluß über das Gesetz zur Familienpflegezeit haben Sie sich wie folgt geäußert: ´Für die FDP war es wichtig, dass mit dem Gesetz "die unternehmerische Freiheit nicht angetastet wird" ´ und ´Gerade kleine Unternehmen könnten oftmals nicht auf ihre Mitarbeiter verzichten´.
Dazu möchte ich Sie fragen, ob Sie, basierend auf der Nichtantastung der unternehmerischen Freiheit, in Zukunft auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, den Anspruch auf Urlaub, Elternzeit und andere Dinge, zu denen der Unternehmer per Gesetz verpflichtet wird, in Frage stellen wollen.

"Zudem würde ein Rechtsanspruch besonders Frauen den Einstieg ins Erwerbsleben erschweren, da die häusliche Pflege häufig von ihnen geleistet wird." - Hierzu möchte ich Sie fragen, wieso ein Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers - nicht des Arbeitgebers - einen Einstieg ins Berufsleben erschweren kann, noch dazu, wo der Anspruch wohl nur bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bestehen kann.

(Zitate von http://www.fdp-fraktion.de/Pflege-neben-dem-Beruf-wird-erleichtert/2769c3576i1p63/index.html )

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Greuel,

vielen Dank für Ihre Frage. Natürlich habe ich nicht die Absicht, die aufgezählten Rechte der Arbeitnehmer in Frage zu stellen. Ich glaube, dass man beim Thema Pflege im Einvernehmen besser eine Lösung hinbekommt, als mit einem Rechtsanspruch - vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir haben mit dem Gesetz jetzt die Rahmenbedingungen geschaffen, dass dies möglichst einfach geht.

Bei Ihrer zweiten Frage sprechen Sie genau den Knackpunkt an. Das Problem ist: Immer noch bleiben meistens die Mütter bei der Erziehung der Kinder zuhause und steigen aus dem Job aus. Ebenso ist es bei der Pflege. Auch diesen Dienst übernehmen mehrheitlich die Frauen in der Familie. Der Arbeitgeber würde sich bei einem weiteren Rechtsanspruch also zweimal überlegen, ob er eine Frau einstellt, die eventuell noch Kinder bekommen will bzw. dann einen Elternteil zu pflegen hat. Diese Frau wird im Zweifel erst gar nicht eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß, MdB