Frage an Miriam Gruß von Theo M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Gruß,
am 25.06.2010 haben Sie auf eine Frage zum Bafög gesagt, dass die FDP ein sog. "Baby-Bafög" fordere, das anstelle des Bafögteilerlasses bezogen werden könne und 280 Euro betragen soll.
Der derzeitige Bafög-Höchstsatz beträgt 648 Euro, wenn man von 6+4-Semestern Regelstudienzeit (Bachelor+Master) ausgeht, kommt man so auf 38880 Euro Gesamt-Bafög, das macht einen Darlehenanteil von 19440 Euro. Das heißt, 9440 Euro werden erlassen. Das bedeutet, wer weniger als 3 Jahre lang dieses Baby-Bafög bezieht, zahlt also im Nachhinein eine Baby-Gebühr, weil nämlich die höheren Schulden mehr sind als das bezogene Geld.
Wie soll diese Baby-Gebühr den Wegfall des Elterngeldes kompensieren?
Mit freundlichem Gruß,
Theo Marx
Sehr geehrter Herr Marx,
vielen Dank für Ihre Mail.
Das Baby-Bafög ist ein Modellvorschlag gewesen, in dem die Kürzung des Elterngeldes keine Rolle gespielt hat. Von daher sind die verschiedenen Rechnungen so nicht miteinander vereinbar.
Das Elterngeld ist im Jahr 2007 von der großen Koalition nach langen Diskussionen eingeführt worden. Die damalige Bundesministerin Ursula von der Leyen wollte eine reine Lohnersatzleistung, anschließend ist diese jedoch kombiniert worden mit einem Mindestelterngeld für alle Eltern. Ziel war es ursprünglich jedoch, nur für berufstätige Eltern einen finanziellen Ausgleich für die Zeit des ersten Lebensjahres ihres Kindes zu gewährleisten.
Ob und gegebenenfalls welche Leistungen jetzt umgewandelt werden, wird im Zusammenhang mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente geprüft werden. Aussagen zu einzelnen Instrumenten sind daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Bundesregierung sich ausdrücklich dazu bekannt hat, die Zukunftschancen für die Menschen durch Investitionen in Bildung und Forschung, in Wachstumskräfte und in Arbeitsplätze zu verbessern. Wir werden dafür sorgen, dass dieser Prämisse auch bei Studentinnen und Studenten mit Kindern gefolgt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß, MdB