Frage an Miriam Gruß von Michael S. bezüglich Tourismus
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Miriam Gruß,
das Freizeitpark-Unternehmen "Center-Parcs" plant bei Leutkirch im Landkreis Ravensburg ein 300-Millionen-Euro-Projekt. Dieser Freizeitpark soll auf ca. 162 Hektar des ehemaligen Munitionsdepots Urlau (Leutkirch) errichtet werden. 20 Prozent dieser Fläche liegen auf dem Gebiet des Bundeslandes Bayern - ein potentieller Grund, weshalb der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer dieses Tourismus-Projekt unterstüzt.
Weit über das Befürworten hinaus geht jedoch die Bürgschaft Bayerns über 50 Millionen Euro - immerhin 1/6´tel der Investitionssumme - die Ministerpräsident Seehofer laut Medienberichten zugesichert hat.
Während im Nachbarbundesland Baden-Württemberg (80 % der Projekt-Fläche) Meldungen zu Bürgschaften dementiert werden, bekennt sich Ministerpräsident Seehofer in der Öffentlichkeit zu einer Bürgschaft gegenüber "Center-Parcs" in Höhe von 50 Millionen Euro.
Laut § 766 Bürgerliches Gesetzbuch ist für eine Bürgschaftserklärung die Schriftform vorgeschrieben:
"Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich" - wissen Sie von einer derartigen schriftlichen Bürgschaftserklärung?
Sollte die bayerische Staatsregierung - in Anbetracht der Ausfallrisiken der Landesbank hinsichtlich der Hypo-Alpe-Adria-Beteiligungen - nicht etwas zurückhaltender bezüglich Bürgschaften agieren?
Wie erklären Sie ein derartiges Risiko den Steuerzahlern?
Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße aus dem Allgäu nach Berlin
Michael Schropp