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Miriam Gruß
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Frage von Josef G. •

Frage an Miriam Gruß von Josef G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau MdB Miriam Gruß,

Die letzte Regierung hat neue Regelungen und Verschärfungen des Zuwanderungsrechts beschlossen. Der dabei gravierendste Punkt ist der Erwerb von Sprachkenntnisen bereits im Ausland. Diese Sprachkenntnisse sind auch von den Ehepartnern von Deutschen nachzuweisen. Im Gesetzestext heisst es dazu, es waeren einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Praxis an den Botschaften sieht dabei völlig anders aus. Der Test erfordert die Kenntnis von ca 1400 Vokabeln. Die Ausnahmen die im Gesetz vorgesehen sind werden in der Praxis aeusserst restriktiv gehandhabt und finden nur selten Berücksichtigung.

Für Menschen die nicht mehr der ganz jungen Generation angehören ist diese Hürde nahezu unüberwindlich. Wohlgemerkt, ich schreibe hier auch über die Ehepartner von Deutschen denen jede Möglichkeit genommen ist ihre Ehe in unserem Land zu leben.

Sehr geehrte Frau Gruß, werden Sie als Mitglied im entsprechenden Fachausschuss in den Koalitionsverhandlungen darauf bestehen dass diese Rechtspraxis, die nicht dem Gesetzestext entspricht beendet wird und sich von nun an an das gehalten wird, was die Abgeordneten des Bundestags beschlossen haben? Nämlich einfachste Deutschkennnisse und nicht ein Zertifikat des Goetheinstituts das vom Level in etwa dem Sprachniveau A2 oder darüber entspricht. Auch die Ausführungsbestimmungen des Innenministeriums sehen eine viel leichtere Handhabung der Gesetzestexte vor. Warum halten sich die Botschaften nicht an die Gesetze?

2. Halten Sie es für richtig das Zusammenleben von zwei Menschen, die die Ehe leben wollen überhaupt von einem Test abhängig zu machen? Kann der Staat verlangen, dass Ehepaare getrennt leben oder ins Ausland ziehen müssen? Wird die FDP darauf bestehen, dass in Zukunft wieder Sprachkenntnisse in Deutschland erlangt werden können und diese Inhumanität die zweifellos die grösste Menschenrechstverletzung (Verstoss gegen Art.16) in der Geschichte der BRD ist, beendet wird?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gebele,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Oktober 2009 zum Zuwanderungsrecht.

Die von Ihnen geschilderte Situation beim Familiennachzug und die restriktive Handhabung der gesetzlich normierten Ausnahmen ist mir bekannt.

Die FDP hat bereits im Januar 2009 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die derzeit vorherrschenden unzumutbaren Hindernisse beim Ehegattennachzug abzubauen. Ich gebe Ihnen Recht, daß die Integration zuziehender Ehegatten in Deutschland erleichtert werden muß.

Wir setzen uns ein für die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Visavergabe, um ein einfacheres Zusammenleben von Ehepartnern zu ermöglichen.

Deshalb wollen wir, daß die deutschen Auslandsvertretungen angewiesen werden, neben dem Angebot der Goethe-Institute auch auf andere vor Ort tätige Sprachkursanbieter zu verweisen.

Die Prüfungsabnahme soll nicht faktisch allein bei den Goethe-Instituten belassen werden, sondern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter ausgeweitet werden. In Einzelfällen bei Vorliegen zwingender Gründe soll die Sprachprüfung durch Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß