Frage an Miriam Gruß von Alexander M. bezüglich Familie
Verehrte Frau Gruß,
ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme zur folgenden - für mich schlicht unterträglichen - Regelung der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse:
Wenn in einer Familie die Mutter angestellt, der Vater selbständig tätig ist, werden die Kinder zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert, wenn die Mutter in Elternzeit geht. Typischer Weise ist der Vater als selbständiger privat versichert, weil dies wesentlich günstiger ist. Überschreitet das Einkommen des Vates die für sein Gesamteinkommen festgelegte Grenze (derzeit 48.000,-/Jahr), müssen alle Kinder privat versichert werden.
Bei einer Familie mit 4 Kindern bedeutet das: Mutter in Elternzeit (Einkommen 0,-), Vater hat ein Gesamteinkommen z.B. 49.000,-, abzüglich steuerlich ansetzbarer Sonderausgaben (Also Beiträgen zu Versicherungen, Altersvorsorge usw.) ein zu versteuerndes Einkommen von 39.000,-. Davon muss die Einkommenssteuer bezahlt werden, verbleiben ca. 34.000,-. Vom Rest müssen dann ca. 7000,- EUR Krankvenversicherung für 4 Kinder (140,-/Monat/Kind) bezahlt werden, verbleiben also ca. 27.000,- EUR.
Frage:
1. Sieht so Familienförderung aus, wenn bei Überschreitung von Einkommensgrenzen - die sich auf dem Niveau des deutschen Durchschnittseinkommens bewegen - von einem Euro auf den anderen ein Betrag von 7.000,- EUR aus dem versteuerten Einkommen bezahlt werden muss?
2. Was für Ansätze verfolgt die FDP, um derartige Missstände abzuschaffen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Alexander Meier