Frage an Miriam Gruß von Brigitta s. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Gruß,
nach jahrzehntelanger Einzahlung von Rentenbeiträgen einer Alleinerziehenden mit niedrigen Frauenlöhnen ergibt sich im Alter eine Rente in Grundsicherungsniveau. Besteht hier nicht eine Schlechterstellung gegenüber einem Empfänger von Grundsicherung, der nie Rentenbeiträge entrichtet hat? Soll Leistung belohnt werden und ist es rechtens, daß Rentenbeiträge mit der Grundsicherung verrechnet werden?
Lohnt sich für Geringverdiener überhaupt eine Rentenversicherung?
Sehr geehrte Frau Sobieroj
die Anzahl derjenigen, deren Rentenanwartschaften nicht ausreichen werden, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten, wird künftig zunehmen. Alleinerziehende gehören zur Gruppe derjenigen, die diesem Risiko besonders ausgesetzt sind. Die FDP-Bundestagsfrakion tritt deshalb dafür ein, die Voraussetzungen für mehr Erwerbstätigkeit und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und zum anderen die Anreize zur Altersvorsorge zu stärken. Leistung und lebenslanges Arbeiten muss sich lohnen. Gerade deshalb wollen wir Geringverdiener auch in puncto Rente besserstellen.
Die FDP vertritt statt einem nachsorgend-kompensatorischen einen präventiven Ansatz in der Altersvorsorge. Wir treten dafür ein, Anreize zu setzen, dass Erwerbstätige schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beginnen. Dies gilt insbesondere für Geringverdiener. Die FDP will, dass auch für Grundsicherungsbezieher im Alter in der Auszahlungsphase die private und betriebliche Altersvorsorge in Höhe eines Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei bleibt und darüber hinaus nur zum Teil angerechnet wird.
Wer 200 Euro aus privater Vorsorge erhält, bei dem bleiben nach diesem Vorschlag 120 Euro anrechnungsfrei. Derjenige, der für das Alter vorgesorgt hat, muss im Alter besser stehen, als derjenige, der keine Vorsorge getroffen hat.
Im Rahmen des liberalen Bürgergeldes wollen wir außerdem die Anrechnung von Einkünften so ausgestalten, dass immer der, der arbeitet und anspart, mehr übrig behält als derjenige, der nicht arbeitet und nicht für das Alter vorsorgt. Bestandteil dieses Konzepts ist es, das Schonvermögen für die private und betriebliche Altersvorsorge (inkl. Riester- und
Rüruprente) auf das Dreifache von heute, nämlich auf 750 Euro pro Lebensjahr, anzuheben. Dies stellt sicher, dass die angesparten Altersvorsorgeansprüche, mit denen man im Alter - zusammen mit der gesetzlichen Rente - das Grundsicherungsniveau erreichen kann, nicht bei der Bedürftigkeitsprüfung eingesetzt werden müssen. Zusätzlich bleibt sonstiges Vermögen bis zu 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß